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RECHTSANWALT FÜR ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Beratung von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet AGB-rechtliche Fragen, z. B. anlässlich der

  • Erstellung von AGB für den Verkauf, den Einkauf oder auch Rahmenvereinbarungen, z.B. für Kooperationen, für Start-Ups oder für Online-Shops

  • Prüfung, Verbesserung und das Überarbeiten vorhandener AGB
  • Prüfung und Bewertung fremder Geschäftsbedingungen
  • Beratung bei der Einbeziehung von AGB im internationalen Handelsverkehr

Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
So erstellen wir maßgeschneiderte AGB, also zum Beispiel auch allgemeine Reisebedingungen, allgemeine Bausparbedingungen, allgemeine Spediteurbedingungen, sowie allgemeine Versicherungsbedingungen, die sie einbeziehen können. 

Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Potentiell können täglich neue Entscheidungen zum AGB-Recht ergehen, die dazu führen können, dass Teile Ihrer Vertragsbedingungen unwirksam werden. Wir als Anwalt für Allgemeine Geschäftsbedingungen übernehmen für Sie die entsprechende Kontrolle und sorgen dafür, dass Ihre AGB auf den neuesten Stand kommen. So sind Sie sicher vor Abmahnungen aufgrund unzulässiger Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) international
Zum Tätigkeitsgebiet von Dr. Kreuzer Rechtsanwälte in Nürnberg und Dresden gehört auch die internationale Orientierung von Unternehmen, z. B.

  • die Gestaltung von englischen oder italienischen AGB
  • die Beratung bei der Absicherung Ihrer Interessen nach dem UN- Kaufrecht
  • Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar, Banken
Zur Gestaltung und Formulierung der für Verträge erforderlichen AGB führen wir die Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten unsere Anwälte in Nürnberg und Dresden mit Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Muster Inhaltsverzeichnis AGB 
Damit Sie sich in die Problemstellungen bei der Gestaltung von AGB besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag unserer Fachanwälte für den Mindestinhalt von AGB in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Inhaltsverzeichnisses für die AGB für den Bereich des Handels zwischen zwei Unternehmen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis AGB

RECHTSANWALT FÜR KAUFRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Nahezu täglich schließen Sie Kaufverträge ab, so z.B. beim Auto(ver)kauf bzw. dem Gebrauchtwagenkauf oder dem (Ver-)kauf Ihres Eigenheims, aber auch in alltäglichen Dingen, wie z.B. beim Kauf persönlicher Gegenstände.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Kauf und Verkauf neuer oder gebrauchter Sachen bilden daher einen der Schwerpunkte der Tätigkeit von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE an den Standorten Nürnberg und Dresden.

Anwaltliche Beratung zur rechtssicheren Vertragsgestaltung
Unser Beratungsspektrum umfasst dabei insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Kaufvertrages. Unsere Rechts- und Fachanwälte gestalten und optimieren für Sie als Unternehmer und Privatperson jeweilig auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten 

  • konkrete Kaufverträge und 
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Verhandlungsführung und Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Wir führen die erforderlichen Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dort, wo es die Aufgabenstellung erfordert, mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.

Rechtliche Beratung in Haftungsfragen beim Kauf und Verkauf
Im Bereich der vertraglichen Haftung prüfen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Ihre Ansprüche z.B. auf

  • Vertragserfüllung, insbesondere Zahlung des Kaufpreises und Abnahme durch den Käufer, Verschaffung des Eigentums und Übergabe der Kaufsache durch den Verkäufer
  • Mängelhaftung bei Sachmangel oder Rechtsmangel, insbesondere bezüglich eines Anspruchs auf Nachlieferung und Schadensersatz
  • die Tragweite und den Inhalt einer besonderen Garantieübernahme
  • Unternehmerregress
  • Und untersuchen die Gültigkeit von im Vertrag bzw. den AGB enthaltenen Haftungsklauseln (auch Freizeichnungsklausel oder Haftungsausschluss genannt), die eine Haftung für (Sorgfalts-)Pflichtverletzungen oder Gewährleistungsrechte begrenzen oder ausschließen können
  • Daneben prüfen wir im Rahmen der Gewährleistung ob ein Recht auf Nacherfüllung besteht, sowie die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag oder ob eine Minderung erzielt werden kann.

Besondere Ausprägungen des Kaufvertrags und des Widerrufsrechts
Darüber hinaus beraten wir Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden zu den für relevanten Auswirkungen sowie Ihren Rechten und Pflichten im Rahmen besonderer Kaufvertragsformen, wie z.B. beim

  • Kaufvertrag mit oder unter Kaufleuten, dem sogenannten Handelskauf
  • privaten Kauf von Verbrauchsgütern von einem Unternehmer, dem Verbrauchsgüterkauf
    sowie zum Bestehen und den konkreten Rechtsfolgen eines Widerrufsrechts bei besonderen Vertriebsformen, so z.B. beim
  • Haustürgeschäft
  • Onlinekauf, der eine Form des Fernabsatzkaufs darstellt
  • und zu Ihren Rechten beim Kauf auf Probe, Wiederkauf und Vorkauf.

Forderungsdurchsetzung, gerichtlicher und außergerichtlicher Forderungseinzug (Zwangsvollstreckung)
Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der jeweils geeigneten Maßnahmen, ziehen die Forderung außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein und betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung. Hierbei greifen wir auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie. Unberechtigt gegen Sie geltend gemachte Forderungen wehren wir unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.

Rechtsanwalt für internationales Kaufrecht
Im Rahmen des internationalen Warenhandels, unter Anwendbarkeit von z.B. der CISG (United Nations Convention on Contracts fort he International Sale of Goods), die zum UN-Kaufrecht gehört, dem internationalen Privatrecht, der EuGVVO und der Fernabsatzrichtlinie, gestalten und optimieren DR KREUZER RECHTSANWÄLTE für Ihr international orientiertes Unternehmen Kaufverträge und klären mit Ihnen bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts sowie
  • die Anwendung des deutschen oder ausländischen Rechts.
    Hier steht uns auch das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Kaufrecht - Übersicht zur Verjährung
Damit Sie sich einmal einen Überblick über die Gewährleistungsansprüche beim Verkauf beweglicher Sachen, die üblicherweise nicht für ein Bauwerk verwendet werden (!), machen können, finden Sie nachfolgend eine Übersicht.

Übersicht zur Verjährung beim Kauf

RECHTSANWALT FÜR IMMOBILIENRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst fachübergreifend Tätigkeiten des gesamten Immobilienrechts, insbesondere anlässlich

  • der Begründung von Wohnungseigentum, unter Rückgriff auf das Wohnungseigentumsrecht und auch hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen 
  • des Erwerbs oder der Veräußerung von Grundstückseigentum und Erbbaurechten, unter Anwendung des relevanten Grundstücksrechts
  • der Erschließung durch öffentliche und private Versorger
  • der Nutzung, speziell der Bebauung des Grundstückes
  • der Belastung mit Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten
  • der Beziehungen mehrerer Eigentümer untereinander, speziell von Nachbarn,durch Rückgriff auf das anwendbare Nachbarrecht
  • der Aufklärung von Käufern von „Schrottimmobilien“ über ihre Rechte, unter Bezug auf die relevante Rechtspechung des BGH, EuGH und den Vorschriften aus dem HWiG (Haustürwiderrufsgsetz)

Rechtsberatung für Käufer und Verkäufer
Für Erwerber wie Verkäufer

  • entwerfen und verhandeln unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen den notariellen Kaufvertrag
  • prüfen wir Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber Banken 
  • klären wir Beleihungsnotwendigkeiten für das erworbene Grundstück, z.B. durch Hypothek, Grundschuld 
  • beraten wir zu Vorverträgen und Vollmachten
  • begleiten wir Beurkundung und Abwicklung des Vertrages, auch durch die Zusammenarbeit mit Notaren
  • beraten wir zur rechtsgültigen Anfechtung des Kaufvertrags

Anwaltliche Beratung zum Thema Bebauung
Im Rahmen der Bebauung

  • klären unsere Rechts- und Fachanwälte an den Standorten Nürnberg und Dresden die bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und begleiten das Baugenehmigungsverfahren
  • prüfen wir Erschließungsfragen nebst Kostenbescheide sowie Baulasten, Leitungsrechte und Wegerechte
  • entwerfen und verhandeln wir Verträge mit Architekten und Bauunternehmern
  • beraten wir während der Bauausführung zu Fragen der Gewährleistung, der Abnahme, der Werklohnzahlung bis hin zur Notwendigkeit der Rückabwicklung des Vertrages
  • klären wir Versicherungsfragen, insbesondere hinsichtlich der Haftpflichtversicherung.

Gerichtliche Vertretung und außergerichtliches Tätigwerden
In allen Fällen werden wir zum einen außergerichtlich zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens tätig, insbesondere durch Verhandlungen mit Bauherren, Bauunternehmern, Käufern und Verkäufern, Banken und Versicherungen sowie Nachbarn. Zum anderen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren vor Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten, sowie vor den ordentlichen Gerichten.

Immobilienrecht international 
Durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe, in der wir seit 1992 federführend die Service-Levels mitbestimmen, verfügen wir über langjährige internationale Kontakte im europäischen, sowie im nicht-europäischen Ausland. So können DR KREUZER RECHTSANWÄLTE die Interessen der Mandanten durch die Kooperation mit Korrespondenzanwälten im Zielland optimal in immobilienrechtlichen Fragestellungen mit internationalem Bezug vertreten. 

Download: Muster-Inhaltsverzeichnis Kaufvertrag Immobilien
Damit Sie die Regelungsbereiche eines Immobilienkaufvertrages auf einen Blick betrachten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag für den Inhalt eines Immobilienkaufvertrages in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Vertragsentwurfes.

Muster-Inhaltsverzeichnis für einen Immobilienkaufvertrag

RECHTSANWALT FÜR INTERNETRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

In der Internetbranche sind Sie oftmals mit juristischen Problemen aus dem Bereich des Computerrechts, EDV-Rechts, Internetrechts, Onlinerechts, Telekommunikationsrecht, Informationstechnologie(IT)-Rechts oder Softwarerechts konfrontiert, insbesondere wenn Sie als Softwareentwickler, Fachhändler oder Vertragshändler tätig sind oder Onlinegeschäfte abwickeln.

Das Beratungsspektrum
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst hier insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung.

Rechtliche Beratung rund um das Thema Software
Im Hinblick auf die Entwicklung, Pflege, Anpassung und Wartung von Software erstellen, gestalten und optimieren unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Softwareunternehmen, Softwareentwickler und ihre Vertragspartner 

  • die entsprechend notwendigen Verträge sowie
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Rechtliche Fragestellungen zur Lieferung von Hardware und Software
Im Hinblick auf die Lieferung von Hardware, Software oder beidem kombiniert gestalten wir für Unternehmen sowie Fachhändler und Vertragshändler

  • Vertriebsverträge
  • Installationsverträge
  • Kaufverträge, Mietverträge oder Leasingverträge
  • Systemverträge
  • Rechenzentrumsverträge
  • Beraterverträge und Schulungsverträge.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfung, Notar, Unternehmensberatung und Banken
Zur Gestaltung der erforderlichen Vereinbarungen führen unsere erfahrenen Rechts- und Fachanwälte die Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten, wo es die Aufgabenstellung erfordert, mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.

Mängelgewährleistung und andere Störungen im Vertragsverhältnis
Im Rahmen der Mängelgewährleistung und anderen Störungen im Vertragsverhältnis beraten wir Sie zu Ihren Rechten und Pflichten gegenüber Ihren Vertragspartnern.

Besondere Vertriebs- und Vertragsformen
Bei besonderen Vertriebsformen und Vertragsformen beraten die Anwälte unserer Kanzlei zu den für Sie relevanten Auswirkungen und insbesondere auch zum Bestehen und den konkreten Rechtsfolgen etwaiger Widerrufsrechte bei

  • Providerverträgen
  • Werbeverträgen
  • Internetgeschäften (z.B. Fernabsatzverträge, Internet-Auktionen).

 
Kaufrecht im Internet
Gleichzeitig beraten wir Onlineverkäufer und -Käufer auch zum Kaufrecht bei Geschäften im Internet, unter anderem zu:

  • Kaufvertragsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Rückabwicklung von im Internet geschlossenen Kaufverträgen
  • gesetzliche Regelungen zum Rückruf

Internetrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beraten wir Sie in Nürnberg und Dresden insbesondere zu

  • Lizenzverträgen
  • Knowhow-Verträgen
  • Kooperationsverträgen
  • den weiteren Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Software und Datenbanken (urheberrechtlich, patentrechtlich oder wettbewerbsrechtlich, gemäß EG-Softwareschutz-Richtlinie, Warenzeichen, Marken).
    Aufklärungs-, Hinweis-, und Beratungspflichten

In Bezug auf Aufklärungspflichten, Hinweispflichten und Beratungspflichten sowie bezüglich der Einbindung von EDV in Ihre betrieblichen Abläufe und Ihre Organisation und in dem aufgrund der zunehmenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit immer bedeutender werdenden Sektor des Datenschutzes erörtern wir mit Ihnen bei Bedarf die Rechtslage sowie Ihre Rechten und Pflichten gegenüber Vertragspartnern und Dritten.

Rechtliche Beratung im Domainrecht
Im Domainrecht beraten wir Sie umfassend zur Rechtslage und Ihren Ansprüchen.

Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen
Bezüglich der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der geeigneten Maßnahmen, ziehen die Forderung außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein und betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung. Hierbei greifen wir auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie. Unberechtigt gegen Sie geltend gemachte Forderungen wehren wir unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.

Internetrecht international
Im Rahmen des internationalen Vertragsrechts sowie des internationalen Handels- und Wirtschaftsrechts (CISG, UN- Kaufrecht , Internationales Privatrecht, EuGVÜ, Fernabsatzrichtlinie) gestalten und optimieren wir für Ihr international orientiertes Unternehmen die erforderlichen Verträge und klären mit Ihnen bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts sowie
  • die Anwendung des deutschen oder ausländischen Rechts.

Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis Wartungsvertrag
Damit Sie sich einen Überblick über die rechtlichen Problemstellungen beispielsweise im Rahmen eines Wartungsvertrages machen können, finden Sie nachfolgend einen von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE erstellten allgemein gehaltenen Vorschlag für den Inhalt eines solchen Vertrages in Form eines noch auf Ihren individuellen Fall anzupassenden Inhaltsverzeichnisses.

Muster eines Inhaltsverzeichnisses für einen Wartungsvertrag

RECHTSANWALT FÜR LEASINGRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresdenbeinhaltet rechtliche Fragen im Bereich Leasing sowohl auf Seiten des Leasingnehmers als auch des Leasinggebers z. B. bei

  • Abschluss eines Leasingvertrages, egal ob beim Grundstücks-Leasing oder Mobilien-Leasing, das z.B. das Leasing eines Autos einschließt
  • Gestaltung des Leasingvertrages, z.B. für Finanzierungsleasing oder operatives Leasing
  • allgemeinen Vertragsbedingungen des Leasingvertrages und deren Wirksamkeit
  • Beendigung des Leasingvertrages während und nach der Vertragslaufzeit sowie der sich daraus ergebenden Folgen
  • Problemen bei der Rückgabe des Leasingobjekts. Dabei klären wir die Frage, welche Schäden wertmindernd wirken. 
  • Vertragsabwicklung im Falle einer Insolvenz des Leasinggebers oder Leasingnehmers 


Rechtsberatung für Leasinggeber

  • Gestaltung der Leasingverträge sowie deren allgemeine Vertragsbedingungen,
  • Hilfe bei der Durchsetzung der Ansprüche aus dem Leasingvertrag, insbesondere bei der Geltendmachung der anfallenden Leasingraten durch unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen,
  • Geltendmachen vertraglicher Ansprüche nach Kündigung des Leasingvertrages, insbesondere Schadensersatz in Form der restlichen abgezinsten Leasingraten.


Anwaltliche Kompetenz für den Leasingnehmer

  • Hierbei überprüfen unsere Rechts- und Fachanwälte die zugrundeliegenden Verträge sowie die eingeschlossenen allgemeinen Vertragsbedingungen des Leasingvertrages auf deren Wirksamkeit und der sich ergebenden Ansprüche,
  • überprüfen wir Abrechnungen des Leasingvertrages nach Beendigung oder Kündigung des Leasingvertrages,
  • beraten wir Sie und helfen Ihnen bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Leasinggegenstands
  • prüfen wir für Sie das Bestehen und den Umfang der Haftung bei Untergang oder Verschlechterung des Leasingobjekts 


Gerichtliche Vertretung und außergerichtliches Tätigwerden
In allen Fällen werden wir zum einen außergerichtlich zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens tätig zu Verhandlungen mit dem jeweiligen Vertragspartner. Zum anderen vertreten wir die Interessen unseres Mandanten auch in einem gerichtlichen Rechtsstreit bundesweit.

Rechtsanwalt für Leasingrecht international
Bei Leasingverträgen mit internationalem Bezug haben wir durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS Partner auf kurzem Weg Zugriff auf das landesspezifische Rechts-Knowhow und können Recherchen und Rechtsbewertungen so ohne Zeitverzögerung vornehmen.

RECHTSANWALT FÜR PFERDERECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Als Besitzer, Käufer und Verkäufer von Pferden, Gestüten oder als Angehöriger derjenigen Berufsgruppen, welche typischerweise täglich mit Pferden zu tun haben, werden Sie häufig mit juristischen Problemen konfrontiert.

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE umfasst im Pferderecht insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung. Wir unterstützen Sie hier an den Standorten Nürnberg und Dresden, ganz gleich ob als Unternehmer oder Privatperson,

  • bereits im Vorfeld eines Pferde(-ver-)kaufs bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten,
  • im Rahmen von Einstallungsverträgen, Pensionsverträgen oder Berittverträgen und
  • gestalten oder optimieren für Sie die entsprechenden Vereinbarungen.

Verhandlungsführung und Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Wir führen die erforderlichen vorvertraglichen Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, wie z.B. Tierärzten, Sattlern und Fuhrunternehmern sowie aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Banken zusammen.

Rechtsberatung im Kaufrecht für Pferdekäufer und Verkäufer
Im Bereich der kaufvertraglichen Haftung prüfen wir Ihre Ansprüche z.B. auf

  • Vertragserfüllung, insbesondere zum einen auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme durch den Käufer sowie zum anderen auf Verschaffung des Eigentums und Übergabe des Tieres durch den Verkäufer
  • Mängelgewährleistung, insbesondere im Hinblick auf die Rückgabe des erworbenen oder verkauften Tieres (z.B. bei Krankheit oder Unreitbarkeit) bzw. dessen Ausrüstung sowie auf Schadensersatz.

Anwaltliche Beratung in versicherungsrechtlichen Fragen
Selbstverständlich stehen wir Ihnen darüber hinaus auch in versicherungsrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung, so z.B. bezüglich

  • des Bestehens und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Ihrer Betriebshaftpflicht
  • der Versicherungsverhältnisse im Reitunterricht
  • der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Tierhalterhaftpflicht
  • der Verantwortlichkeit bei Verwendung oder Leihe eines Pferdeanhängers.

Forderungsdurchsetzung gegenüber des Hufschmieds, Tierarztes, oder Bereiters und nach einem Unfall
Im Bereich der Haftung für mangelhafte Leistungen des Hufschmieds, Tierarztes oder Bereiters beraten wir Sie zu den wechselseitigen Rechten und Pflichten.
Insbesondere sind wir Ihnen auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen

  • nach einem Reitunfall
  • nach einem Fahrunfall
  • oder nach einem Weideunfall

gegenüber dem Tierhalter, Versicherungen oder Behörden behilflich.

Gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung im Pferderecht
Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der geeigneten Maßnahmen und ziehen Ihre Forderung ein. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat zunächst die außergerichtliche Verhandlung mit allen Beteiligten oberste Priorität. Unsere Rechtsanwaölte und Rechtsanwältinnen vertreten Sie im Rahmen gerichtlicher Verfahren und betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung. Hierbei greifen wir gegebenenfalls auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie.
Unberechtigt gegen Sie geltend gemachte Forderungen wehren wir unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.

Pferderecht international
Bei Pferdethemen mit Auslandsbezug stehen wir Ihnen mit unserem internationalen Netzwerk zur Seite. Das landesspezifische Know-how steht uns direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.


Download: Muster-Inhaltsverzeichnis Berittvertrag
Damit Sie sich in die rechtlichen Problemstellungen bei einem Berittvertrag besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen allgemein gehaltenen Vorschlag für den Inhalt eines solchen Vertrages in Form eines noch auf Ihren individuellen Fall anzupassenden Inhaltsverzeichnisses.

RECHTSANWALT FÜR PRODUKTHAFTUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Produkthaftung ist wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftsverkehrs und sowohl für Hersteller als auch für Verbraucher von großer Bedeutung.
Der Hersteller haftet für Schäden, die durch die Nutzung seines Produkts entstehen.  Es kann sich um Konstruktionsfehler, Fabrikations- und Materialfehler, aber auch um Informationsfehler oder um Produktbeobachtungsfehler handeln. Er hat durch organisatorische Maßnahmen für die Produktüberwachung und im Einzelfall für geeignete Maßnahmen der Gefahrabwendung einschließlich des Rückrufs der gefährlichen Produkte zu sorgen.

Schon im Vorfeld der Platzierung von Produkten sind daher Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden, wie Sie das Risiko der Annahme der Fehlerhaftigkeit eines Produkts schon von Beginn an minimieren.

Entwurf eines effizienten Systems zur Produktbeobachtung
Im Bereich der Produktbeobachtung verhelfen wir Ihnen zu einem die rechtlichen Risiken einbeziehenden System.

Gestaltung und Optimierung von Verträgen
Des Weiteren umfasst unser Beratungsspektrum die Gestaltung und Optimierung von (Zuliefer-) Verträgen, durch welche Haftungsrisiken gerecht verteilt und Schadensrisiken gering gehalten werden.

Ansüpruchsprüfung bei der Haftung für fehlerhafte Produkte
Im Rahmen der Haftung für fehlerhafte Produkte prüfen wir Ihre Ansprüche z.B. auf

  • Ersatzleistungen
  • Schmerzensgeld
  • Folgeschäden

Die rechtlichen Instrumente der im Produkthaftungsrecht geltenden verschuldensunabhängigen Haftung und die Möglichkeiten der Beweislastumkehr nutzen wir zu Ihren Gunsten.

Produkthaftungsrecht international
Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten Sie in Problemfällen im europäischen Kontext und stehen Ihnen mit unseren weitreichenden Sprachkompetenzen zur Seite. Zusätzlich steht uns das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
Diese internationalen Kenntnisse sind besonders bei der Zwangsvollstreckung internationaler Urteile oder der Vollstreckung im Ausland von wesentlicher Bedeutung.

Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir ferner mit unseren  Kooperationspartnern, wie z. B. Gutachtern, Zertifizierungs-Instituten, Unternehmensberatung sowie Behörden, zusammen.


Download: Aufbau eines QS-Systems
Um Ihre Organisationsstrukturen den rechtlichen Vorgaben anzupassen, zeigen wir am Beispiel des Aufbaus eines Qualitätssicherungssystems, wann sie welche rechtlichen Vorschriften beachten müssen. Bei der einzelfallbezogenen Umsetzung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite.

Aufbau eines Qualitätssicherungssystems (QS-System) unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben

RECHTSANWALT FÜR VERBRAUCHERRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beim Vertragsschluss mit Endverbrauchern müssen Sie als Unternehmer zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften beachten.

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie in Nürnberg und Dresden unter anderem zu den Themen:

  • Widerrufsbelehrung
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Datenschutzerklärung
  • Impressumspflicht
  • Gewährleistungsrechte
  • Verjährung von Ansprüchen.


Rechtsberatung im Falle einer Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen Verbraucherschutzvorschriften erhalten, erörtern wir mit Ihnen kurzfristig sowohl die Rechtslage als auch die wirtschaftlichen Konsequenzen für Sie, um das für Sie günstigste Vorgehen zu ermitteln.

Anwaltliche Beratung für Verbraucher
Als Verbraucher beraten unsere Rechts- und Fachanwälte Sie umfassend zu allen Fragen beim Vertragsschluss, z.B. bei:

  • Kreditverträgen
  • Versicherungen
  • Patientenrechten
  • Reiserecht
  • Baufinanzierung
  • Telekommunikationsdienstleistungen.

Dabei kommen Ihnen zahlreiche Schutzvorschriften zu Gute. Wir beraten Sie z.B. bei:

  • Haustürgeschäften
  • Fernabsatzverträgen (Verträge per Telefon, Internet, E-Mail, …)
  • Verbraucherkreditverträgen
  • Ratenlieferverträgen
  • Wohnraummietverträgen
  • Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Ausübung von Widerrufsrechten und Rücktrittsrechten.


Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Steuerberatung, Banken und Marktforschungsinstituten zusammen.

Verbraucherrecht international
Beim grenzüberschreitenden Vertragsschluss sind wichtige Unterschiede der nationalen Rechtsordnungen, z.B. bei der Widerrufsfrist zu beachten.
Im Rahmen des internationalen Warenhandels (CISG, UN-Kaufrecht, internationales Privatrecht, EuGVÜ, Fernabsatzrichtlinien) klären wir mit unseren Mandanten

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den Vertrag.

Hier steht uns das landesspezifische Know-how über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der DR KREUZER RECHTSANWÄLTE federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.


Download: Checkliste Widerrufsrecht
Zur Beantwortung der Frage, ob Ihnen bei einem Fernabsatzvertrag (z. B. Vertragsschluss per Internet) 

ein Widerrufsrecht zusteht, finden Sie nachfolgend unsere Checkliste Widerrufsrecht:

Checkliste Widerrufsrecht

RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beratungsspektrum im Vertragsrecht
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützen Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um

  • die Erstellung von Verträgen und bei der 
  • Beurteilung der rechtlichen Folgen von Vertragsabschlüssen,
  • sind behilflich bei Vertragsverhandlungen und
  • entwerfen die jeweils auf Ihren konkreten Fall zugeschnittenen Verträge, wie z.B. 
    • Kaufverträge,
    • Unternehmenskaufverträge,
    • Miet- und Pachtverträge,
    • Entwicklungsverträge,
    • Lieferverträge,
    • Dienstleistungsverträge,
    • Rahmenvereinbarungen,
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
    • Gesellschaftsverträge,
    • Arbeitsverträge
    • Dienstverträge,
    • Eheverträge und
    • Erbverträge.

Ganzheitliche Rechtsberatung im Vertragsrecht zur Umsetzung Ihrer Ziele
Für die Umsetzung und Absicherung Ihrer Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich entwerfen und gestalten unsere Rechts- und Fachanwälte die individuell erforderlichen Vereinbarungen.
Gerne entwerfen wir diese auch in anderen Sprachen, wie z.B. Englisch oder Italienisch, und begleiten Sie von der Erstberatung über die Verhandlungen bis zum Abschluss mit Ihrem Vertragspartner.

Verhandlungsfühurng und Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auch unmittelbar mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Vertragsrecht international
Sollte der angestrebte Vertrag Bezug zum Ausland besitzen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.


Download: wesentliche Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen
Damit unsere Mandanten sich in die Problemstellungen im Rahmen der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen Überblick über die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen zum Herunterladen.

Allgemeine Einkaufsbedingungen - wesentlicher Inhalt (Download)

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