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Rechtsanwalt für Architektenrecht in Nürnberg und Dresden

Die Tätigkeit des Architekten begleitet den Bauherrn und sein Bauwerk von der Projektidee bis zur Fertigstellung. Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet vertragsrechtliche Fragen, wie z.B.

  • Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages
  • Pflichten des Architekten, insbesondere plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes
  • Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages

 

Haftung für mangelhafte Leistung des Architekten oder Ingenieurs

Im Bereich der Haftung für mangelhafte Leistung des Architekten oder Ingenieurs beraten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie im Fachgebiet Architektenrecht und Baurecht z.B. bei

  • fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, wo wir auch Fragen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts klären
  • technischen Planungsmängeln
  • ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer bzw. Handwerksbetriebs
  • Probleme in der Kostenüberschreitung sowie bei Problemstellungen hinsichtlich der Werklohnforderung bzw. des Architektenhonorars
  • Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler
  • zu hohen Architektenhonoraren
  • Schadensersatzansprüchen gegen den Architekten wegen unzureichender Überwachung der Bauunternehmer

Bei unserer Tätigkeit beachten wir auch die praktische Umsetzung und optimieren auf dem Spezialgebiet Werkvertragsrecht den Architektenvertrag anhand von Checklisten und informieren über die Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung.

 

Architektenrecht international

Bei gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen begleitet Ihr Rechtsanwalt Sie bei der grenzübergreifenden Architekten- und Ingenieurplanung. Bei grenzüberschreitenden Architektenverträgen klären wir mit unserem Mandanten

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Architektenvertrag und
  • Anspruch auf Vergütung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) oder einer ausländischem Recht unterliegenden Honorarvereinbarung.

Hier steht uns das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
 

Klärung von Fragen zur Versicherung

Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist für Architekten und Bauherrn die ordnungsgemäße Versicherung des Architekten. Auch dem Forderungseinzug und der Zwangsvollstreckung kommt im Architektenrecht besondere Bedeutung zu, da hier oftmals Sicherung an Immobilien zu erlangen ist. Hier gehen wir auf Problemstellungen beim Thema Architektenhaftpflichtversicherung, Architektenhaftung und dem damit zusammenhängenden Berufsrecht ein.
 

Zusammenarbeit mit Sonderplaner, Bauträger, Versicherung, vereidigtem Gutachter, Baufirma

Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten unsere Anwälte in Nürnberg und Dresden mit unseren Kooperationspartnern, z.B.  Sonderplanern, Bauträgern, Versicherungen, vereidigten Gutachtern und Baufirmen zusammen.

 

Download: Checkliste Schlussrechnung Honorar

Damit Sie die Fälligkeit und Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung beurteilen können, finden Sie nachfolgend unsere Checkliste Honorarschlussrechnung.

Checkliste Honorarschlussrechnung

Rechtsanwalt für Baurecht in Nürnberg und Dresden

Das Bauvertragsrecht begleitet die Beteiligten am Bau in jeder Phase. Einen Bauvertrag schließen sowohl der Bauherr mit dem Baubetrieb (Handwerker oder Generalunternehmer) als auch der Baubetrieb mit seinen Nachauftragnehmern. Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet vertragsrechtliche Fragen,
wie z. B. 

  • vor der Beauftragung:Informationen zum Abschluss und Inhalt des Bauvertrages
  • Besonderheiten beim Nachunternehmervertrag
  • Rechtsfolgen bei Geltung der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)


Beratung zum Thema Haftung für mangelhafte Bauleistung

Im Bereich der Haftung für mangelhafte Bauleistung beraten unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Mandanten z. B. bei

  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten des Auftraggebers (bei BGB- und VOB-Bauverträgen) im Bauvertragsrecht, z.B. gegenüber dem Bauunternehmer oder Bauträger
  • Gemeinschaftliche Haftung mehrerer Baubeteiligter und Mitverantwortung des Bauherrn
  • Anrechnung von Sowieso-Kosten und Vorteilsausgleich

Bei ihrer Tätigkeit beachten die Anwälte unserer Kanzlei auch die praktische Umsetzung und optimieren den Bauvertrag anhand von Checklisten bezüglich des anwendbaren Vertragsrechts und informieren über die Prüffähigkeit der Schlussrechnung. 

Europäisches und grenzüberschreitendes Baurecht

Bei europaweit tätigen Unternehmen begleiten wir die grenzübergreifende bauvertragliche Leistung. Bei grenzüberschreitenden Bauverträgen klären unsere Rechts- und Fachanwälte mit unseren Mandanten 

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Rechts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Bauvertrag und
  • Anspruch auf Vergütung nach BGB bzw. VOB oder einer ausländischem Recht unterliegenden baurechtlichen Vergütungsvereinbarung.

 
Baurecht international

Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Beratung im Baurecht zu Versicherung und Zwangsvollstreckung

Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist auf dem Bau für Bauunternehmen und Bauherren die ordnungsgemäße Versicherung während der Bauphase. Auch der Zwangsvollstreckung kommt im Bauvertragsrecht besondere Bedeutung zu, da hier oftmals Sicherung an Immobilien zu erlangen ist. Aus diesem Grund bietet unsere Kanzlei an den Standorten Nürnberg und Dresden auch zu diesen Themen rechtliche Beratung für Bauherren und Bauunternehmer.

Zusammenarbeit mit Architekten, Sonderplanern, Bauträgern, Versicherungen, Gutachtern und Bauunternehmern

Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus dem Bereich Architekten, Sonderplaner, Bauträger, Versicherung, vereidigte Gutachter, Bauunternehmen zusammen.
 
Download: Checkliste Bauvertrag

Damit Sie den Inhalt Ihres Bauvertrages für Ihre Arbeit beurteilen können, finden Sie nachfolgend unsere Checkliste Bauvertrag.

Checkliste Bauvertrag

Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Nürnberg und Dresden

Das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst fachübergreifend Tätigkeiten des gesamten Immobilienrechts, insbesondere anlässlich

  • der Begründung von Wohnungseigentum, unter Rückgriff auf das Wohnungseigentumsrecht und auch hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen
  • des Erwerbs oder der Veräußerung von Grundstückseigentum und Erbbaurechten, unter Anwendung des relevanten Grundstücksrechts
  • der Erschließung durch öffentliche und private Versorger
  • der Nutzung, speziell der Bebauung des Grundstückes
  • der Belastung mit Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten
  • der Beziehungen mehrerer Eigentümer untereinander, speziell von Nachbarn, durch Rückgriff auf das anwendbare Nachbarrecht
     

Rechtsberatung für Käufer und Verkäufer

Für Erwerber wie Verkäufer

  • entwerfen und verhandeln unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen den notariellen Kaufvertrag prüfen wir Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber Banken klären wir Beleihungsnotwendigkeiten für das erworbene Grundstück, z.B. durch Hypothek, Grundschuld
  • beraten wir zu Vorverträgen und Vollmachten
  • begleiten wir Beurkundung und Abwicklung des Vertrages, auch durch die Zusammenarbeit mit Notaren
  • beraten wir zur rechtsgültigen Anfechtung des Kaufvertrags

 
Anwaltliche Beratung zum Thema Bebauung

Im Rahmen der Bebauung

  • klären unsere Rechts- und Fachanwälte an den Standorten Nürnberg und Dresden die bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und begleiten das Baugenehmigungsverfahren
  • prüfen wir Erschließungsfragen nebst Kostenbescheide sowie Baulasten, Leitungsrechte und Wegerechte
  • entwerfen und verhandeln wir Verträge mit Architekten und Bauunternehmern
  • beraten wir während der Bauausführung zu Fragen der Gewährleistung, der Abnahme, der Werklohnzahlung bis hin zur Notwendigkeit der Rückabwicklung des Vertrages
  • klären wir Versicherungsfragen, insbesondere hinsichtlich der Haftpflichtversicherung.

 
Gerichtliche Vertretung und außergerichtliches Tätigwerden

In allen Fällen werden wir zum einen außergerichtlich zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens tätig, insbesondere durch Verhandlungen mit Bauherren, Bauunternehmern, Käufern und Verkäufern, Banken und Versicherungen sowie Nachbarn.

Zum anderen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren vor Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten, sowie vor den ordentlichen Gerichten.


Immobilienrecht international

Durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe, in der wir seit 1992 federführend die Service-Levels mitbestimmen, verfügen wir über langjährige internationale Kontakte im europäischen, sowie im nicht-europäischen Ausland. So können DR KREUZER RECHTSANWÄLTE die Interessen der Mandanten durch die Kooperation mit Korrespondenzanwälten im Zielland optimal in immobilienrechtlichen Fragestellungen mit internationalem Bezug vertreten.
 
Muster Inhaltsverzeichnis Kaufvertrag Immobilien

Damit Sie die Regelungsbereiche eines Immobilienkaufvertrages auf einen Blick betrachten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag für den Inhalt eines Immobilienkaufvertrages in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Vertragsentwurfes.

Muster-Inhaltsverzeichnis für einen Immobilienkaufvertrag 

RECHTSANWALT FÜR UMWELTRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Umweltrecht hat sich zu einem für Privatpersonen und Unternehmen bedeutsamen Rechtsgebiet entwickelt und stellt sich heute als rechtliche Querschnittsmaterie dar.

Beratungsspektrum Umweltrecht
Das umweltrechtliche Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden ist breit gefächert:

Betriebsorganisatorische Rechtsfragen im Umweltrecht
Es beinhaltet unter anderem betriebsorganisatorische Fragen, wie z.B.

  • Immissionsschutzrecht und Betreibergenehmigung
  • Abfallrecht und Anforderungen an die ordnungsgemäße Entsorgung
  • Bodenschutz, Wasserrecht und Gewässerschutz

Verwaltungsrechtliche Vorschriften und Haftungsfragen
Eine besondere Bedeutung hat im Umweltrecht neben der Einhaltung von verwaltungsrechtlichen Vorschriften auch

  • die zivilrechtliche Umwelthaftung und Abwicklung von entsprechenden Umweltschäden
  • Versicherbarkeit von Umwelthaftungsrisiken
  • Haftung der Geschäftsleitung im Umweltschadensfall
  • Für Unternehmer von besonderer Bedeutung ist die Frage der strafrechtlichen Verantwortung von Geschäftsleitung und Führungskräften bei Umweltschäden.

Rechtliche Optimierung des betrieblichen Umweltschutzes
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Rechtsberatung ist das Thema Haftungsminderung durch Organisation des betrieblichen Umweltschutzes und Errichtung entsprechender Stabsstellen.
Daneben repräsentieren wir Unternehmen bei der Prüfung ihrer umweltrelevanten Vorhaben vor deren Zulassung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Behördliche Vollstreckungsmaßnahmen – Rechtsschutz und Verbandsklage
Bei ihrer Tätigkeit beachten unsere Rechtsanwälte auch die praktische Auswirkung von Behördenverfügungen. Nicht selten machen Behörden von der Anordnung sofortigen Vollzugs von Maßnahmen Gebrauch, sodass hier kurze Reaktionszeiten zu beachten sind.

Dabei vertreten wir

  • Unternehmen bei der Abwendung behördlicher Vollstreckungsmaßnahmen, z.B. im Falle einer Umweltverbandklage gegen ein unternehmerisches Vorhaben
  • Umweltverbände bei der Erhebung von Umweltverbandsklagen vor dem Verwaltungsgericht und Privatpersonen bei der Beteiligung daran. Dazu muss nachgewiesen werden, dass eine behördliche Entscheidung eine Privatperson in ihren Rechten verletzt, z.B. wenn ein zugelassenes Vorhaben Eigentum oder Gesundheit beeinträchtigt. Dabei finden unter anderem das Umwelt-Rechtsbehelfegesetz (UmwRG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und landesrechtliche Regelungen Anwendung.

Umweltrecht international
Bei international tätigen Unternehmen sichern unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die Einhaltung von Umweltvorschriften aus dem internationalen und dem Europarecht. Hier steht uns auch das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Umweltberatung, Industrieversicherung, Risikoanalysten, Gutachtern und Industrieunternehmen
Zur Gestaltung erforderlicher Verträge oder zur Abwicklung von Schadensfällen arbeiten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE mit eigenen Kooperationspartnern, z.B. Umweltberatern, Industrieversicherern, Risikoanalysten, Gutachtern und Industrieunternehmen zusammen.

Download: Klassische Haftungsparagraphen aus dem Umweltrecht
In der Anlage finden Sie einen Überblick über klassische Haftungsparagraphen, damit Sie Anregungen zur Haftungsvermeidung durch Organisation des betrieblichen Umweltschutzes erhalten.

Download: Überblick über klassische Haftungsparagraphen im Umweltrecht

RECHTSANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst Fragen des allgemeinen sowie des besonderen Versicherungsrechts. Dies ist zu bestimmen anhand der jeweiligen Versicherungsbedingungen, z.B. anlässlich

  • des Widerrufs des Versicherungsvertrages
  • des Rücktrittsrechts des Versicherers u.a. bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und anschließendem Rücktritt vom Vertrag
  • des Vorliegens einer Verletzung der Anzeigepflicht (Fragen der Gefahrerheblichkeit, anderweitiger Erkenntniserlangung des Versicherers u.a.)
  • des Beginns und der Dauer des Versicherungsschutzes u.a. bei Vorliegen einer vorläufigen Deckungszusage
  • des Endes des Versicherungsschutzes u.a. bei Kündigung aufgrund Prämienzahlungsverzug
     

Prüfung der Leistungsansprüche aus dem Vertrag

Wir sind tätig bei Leistungsansprüchen aus dem Versicherungsvertrag durch Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen anhand des vorliegenden Versicherungsfalls und Ihrer Versicherungspolice in Verbindung mit den jeweiligen hierzu vereinbarten Versicherungsbedingungen.

 

Gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung

Sowohl durch außergerichtliche Tätigkeit bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren werden wir Ihre Interessen vertreten, wie bei:

  • Ansprüchen auf Berufsunfähigkeitsrente aus Berufsunfähigkeitsversicherung  bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
  • Leistungsansprüchen auf Invaliditätsleistung aus Unfallversicherung
  • Ansprüchen auf Deckungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung
  • Leistungsansprüchen aufgrund Hausratsschadens aus Ihrer Hausratsversicherung
  • Ansprüchen auf Deckungsschutz und Kostenübernahme aus Ihrer Rechtsschutzversicherung

 

Rechtliche Beratung zu Regressansprüchen

Wir beraten Sie auch bei Regressansprüchen, wie

  • bei der Verletzung von Obliegenheiten bzw von Obliegenheitspflichten vor Eintritt des Versicherungsfalles und im Verssicherungsfall (z.B. Unfallflucht, Alkoholeinfluss, u.a.)
  • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Herbeiführen des Versicherungsfalls (Versicherungsbetrug)


Versicherungsrecht international

Auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug stehen wir mit unserem internationalen Netzwerk zur Seite. Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS-Gruppe zur Verfügung, in der wir seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.
 

Zusammenarbeit mit Versicherungen

Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus dem Bereich Versicherungen, zusammen.

RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beratungsspektrum im Vertragsrecht
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützen Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um

  • die Erstellung von Verträgen und bei der 
  • Beurteilung der rechtlichen Folgen von Vertragsabschlüssen,
  • sind behilflich bei Vertragsverhandlungen und
  • entwerfen die jeweils auf Ihren konkreten Fall zugeschnittenen Verträge, wie z.B.
    • Kaufverträge,

    • Unternehmenskaufverträge,

    • Miet- und Pachtverträge,

    • Entwicklungsverträge,

    • Lieferverträge,

    • Dienstleistungsverträge,

    • Rahmenvereinbarungen,

    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),

    • Gesellschaftsverträge,

    • Arbeitsverträge

    • Dienstverträge,

    • Eheverträge und

    • Erbverträge.

Ganzheitliche Rechtsberatung im Vertragsrecht zur Umsetzung Ihrer Ziele
Für die Umsetzung und Absicherung Ihrer Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich entwirft und gestaltet unser Team die individuell erforderlichen Vereinbarungen.
Gerne entwerfen wir diese auch in anderen Sprachen, wie z.B. Englisch oder Italienisch, und begleiten Sie von der Erstberatung über die Verhandlungen bis zum Abschluss mit Ihrem Vertragspartner.

Verhandlungsfühurng und Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führt unser Team auch unmittelbar mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Vertragsrecht international
Sollte der angestrebte Vertrag Bezug zum Ausland besitzen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: wesentliche Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen
Damit Sie sich in die Problemstellungen im Rahmen der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen Überblick über die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen zum Download.

Download: wesentliche Inhalte allgemeine Einkaufsbedingungen

RECHTSANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet verwaltungsrechtliche Fragen z.B. anlässlich

  • des öffentlichen Baurechts, insbesondere des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
  • des Kommunalabgabenrechts, z.B. des Erschließungsbeitragsrechts
  • des Immissionsschutzrechts
  • des Ausländerrechts
  • des Gewerbe- und Handwerksrechts
  • des Wirtschaftsverwaltungsrechts

Hierbei

  • überprüfen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Bescheide von Behörden
  • fertigen wir Widersprüche gegen belastende Verwaltungsakte
  • beantragen einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung
  • fertigen wir Klagen, z.B. gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung oder die Ablehnung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung
In allen Fällen werden wir zum einen außergerichtlich zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens tätig durch Verhandlungen mit der Gegenseite. Zum anderen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Vertragsgestaltung und Führen von Vertragsverhandlungen
Zur Gestaltung der erforderlichen Verträge bzw. Vereinbarungen führen unsere Rechtsanwälte die Gespräche mit der Gegenseite. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.

Verwaltungsrecht mit Auslandsbezug
Bei Fällen mit Auslandsberührung steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS – Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Prüfungsschema Erlass einer Baugenehmigung
Damit Sie z.B. im bayerischen Baurecht prüfen können, ob Sie einen Anspruch auf Erlass einer Baugenehmigung haben, finden Sie nachfolgend ein allgemeines Prüfungsschema:

Download: Prüfungsschema zum Anspruch auf Erlass einer Baugenehmigung

RECHTSANWALT FÜR WERKVERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Werkvertragsrecht begleitet die Beteiligten am Bau in jeder Phase. Einen Werkvertrag schließen sowohl der Bauherr mit dem Baubetrieb (Handwerker oder Generalunternehmer) als auch der Baubetrieb mit seinen Nachauftragnehmern.

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beinhaltet vertragsrechtliche Fragen, wie z.B. 

  • Abschluss und Inhalt des Werkvertrages
  • Besonderheiten beim Nachunternehmervertrag
  • Rechtsfolgen bei Geltung der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)


Beratung zur werkvertraglichen Mängelhaftung
Im Bereich der Haftung für mangelhafte Werkleistung beraten wir z.B. bei

  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten des Auftraggebers (bei BGB- und VOB-Werkverträgen)
  • Gemeinschaftliche Haftung mehrerer Baubeteiligter und Mitverantwortung des Bauherrn
  • Anrechnung von Sowieso-Kosten und Vorteilsausgleich

Bei ihrer Tätigkeit beachtet unser Team auch die praktische Umsetzung und optimiert den Werkvertrag anhand von Checklisten und informiert über die Prüffähigkeit der Schlussrechnung. 

Werkvertagsrecht international
Bei gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen begleiten wir die grenzübergreifende werkvertragliche Leistung. Bei grenzüberschreitenden Werkverträgen klären wir mit unserem Mandanten 

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Rechts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Werkvertrag und
  • Anspruch auf Vergütung nach BGB bzw. VOB oder einer ausländischem Recht unterliegenden Vergütungsvereinbarung.

Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Rechtliche Beratung zu Versicherung und Zwangsvollstreckung
Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist für Bauunternehmen und Bauherren die ordnungsgemäße Versicherung während der Bauphase. Auch der Zwangsvollstreckung kommt im Werkvertragsrechtbesondere Bedeutung zu, da hier oftmals Sicherung an Immobilien zu erlangen ist.

Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus dem Bereich Architekten, Sonderplaner, Bauträger, Versicherung, vereidigte Gutachter, Bauunternehmen zusammen.

Download: Checkliste Inhaltsverzeichnis Wekvertrag

Unsere Rechtsanwälte auf dem Fachgebiet Bauen & Planen beraten Sie gerne

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Büro Nürnberg
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Nürnberg

Dr. Wolfgang Kreuzer, LL.M.

Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
 

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt