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RECHTSANWALT FÜR ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet AGB-rechtliche Fragen, z. B. anlässlich der

  • Erstellung von AGB für den Verkauf, den Einkauf oder auch Rahmenvereinbarungen, z.B. für Kooperationen, für Start-Ups oder für Online-Shops

  • Prüfung, Verbesserung und das Überarbeiten vorhandener AGB

  • Prüfung und Bewertung fremder Geschäftsbedingungen

  • Beratung bei der Einbeziehung von AGB im internationalen Handelsverkehr

  • Prüfung, ob bei Verträgen Ihre AGB oder die Ihres Vertragspartners gelten, und, welche Folgen dies für Sie hat.
     

Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
So erstellen wir maßgeschneiderte AGB, also zum Beispiel auch allgemeine Reisebedingungen, allgemeine Bausparbedingungen, allgemeine Spediteurbedingungen, sowie allgemeine Versicherungsbedingungen, die sie einbeziehen können. 

Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Potentiell können täglich neue Entscheidungen zum AGB-Recht ergehen, die dazu führen können, dass Teile Ihrer Vertragsbedingungen unwirksam werden. Wir als Anwalt für Allgemeine Geschäftsbedingungen übernehmen für Sie die entsprechende Kontrolle und sorgen dafür, dass Ihre AGB auf den neuesten Stand kommen. So sind Sie sicher vor Abmahnungen aufgrund unzulässiger Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) international
Zum Tätigkeitsgebiet von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden gehört auch die internationale Orientierung von Unternehmen, z. B.

  • die Gestaltung von englisch- oder italienischsprachigen AGB
  • die Beratung bei der Absicherung Ihrer Interessen nach dem UN-Kaufrecht
  • Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar, Banken
Zur Gestaltung und Formulierung der Verträge oder der erforderlichen AGB führen wir die Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten unsere Anwälte in Nürnberg und Dresden mit Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Muster Inhaltsverzeichnis AGB 
Damit Sie sich in die Problemstellungen bei der Gestaltung von AGB besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag unserer Fachanwälte für den Mindestinhalt von AGB in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Inhaltsverzeichnisses für die AGB für den Bereich des Handels zwischen zwei Unternehmen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis AGB

RECHTSANWALT FÜR EINKAUFSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Nahezu täglich schließen Sie Kaufverträge ab, so z.B. beim Verkauf oder Erwerb Ihres PKW oder Ihres Eigenheimes, aber auch in alltäglichen Dingen, wie z.B. beim Kauf persönlicher Gegenstände.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Kauf und Verkauf neuer oder gebrauchter Sachen bilden daher einen der Schwerpunkte unserer Tätigkeit:

Rechtliche Beratung bei der Gestaltung des Kaufvertrags
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst dabei insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Kaufvertrages. Wir gestalten und optimieren für Sie als Unternehmer und Privatperson jeweilig auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten 

  • konkrete Kaufverträge und 
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Verhandlungsführung und Zusammenarbeit mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar, Unternehmensberatung und Banken
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unserer Anwaltskanzlei führen die erforderlichen Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dort, wo es die Aufgabenstellung erfordert, mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.

Rechtsberatung zum Thema vertragliche Haftung
Im Bereich der vertraglichen Haftung prüfen wir Ihre Ansprüche z.B. auf

  • Vertragserfüllung, insbesondere Zahlung des Kaufpreises und Abnahme durch den Käufer, Verschaffung des Eigentums und Übergabe der Kaufsache durch den Verkäufer
  • Mängelhaftung, insbesondere Nachlieferung und Schadensersatz
  • die Tragweite und den Inhalt einer besonderen Garantieübernahme
  • Unternehmerregress.

Besondere Formen von Kaufverträgen und des Vertriebs
Darüber hinaus beraten unsere Rechts- und Fachanwälte zu den für unsere Mandanten relevanten Auswirkungen sowie Ihren Rechten und Pflichten im Rahmen besonderer Kaufvertragsformen, wie z.B. beim

  • Kaufvertrag mit oder unter Kaufleuten (Handelskauf)
  • privaten Kauf von Verbrauchsgütern von einem Unternehmer (Verbrauchsgüterkauf)
    sowie zum Bestehen und den konkreten Rechtsfolgen eines Widerrufsrechts bei besonderen Vertriebsformen, so z.B. bei
    • Haustürgeschäft
    • Fernabsatzkauf, insbesondere auch beim Onlinekauf
    • und zu Ihren Rechten beim Kauf auf Probe, Wiederkauf und Vorkauf, die ebenfalls besondere Einkaufsbedingungen und Verkaufsbedingungen erfordern.

Forderungsdurchsetzung
Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie in Nürnberg und Dresden bezüglich der jeweils geeigneten Maßnahmen und betreiben den Forderungseinzug außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein und betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung. Hierbei greifen wir auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie. Unberechtigt gegen Sie geltend gemachte Forderungen wehren wir unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.

Rechtsberatung Einkauf international
Im Rahmen des internationalen Warenhandels (CISG, UN- Kaufrecht , Internationales Privatrecht, EuGVÜ, Fernabsatzrichtlinie) gestalten und optimieren wir für Ihr international orientiertes Unternehmen Kaufverträge und klären mit Ihnen bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts sowie
  • die Anwendung des deutschen oder ausländischen Rechts.
    Hier steht DR KREUZER RECHTSANWÄLTE auch das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.


Überblick Gewährleistungsansprüche Verjährung
Damit Sie sich einmal einen Überblick über die Gewährleistungsansprüche beim Verkauf beweglicher Sachen, die üblicherweise nicht für ein Bauwerk verwendet werden (!), machen können, finden Sie nachfolgend eine Übersicht, erstellt von unseren Rechtsanwälten auf dem Spezialgebiet Einkaufsrecht.

Download: Übersicht zur Verjährung beim Kauf

RECHTSANWALT FÜR FERNABSATZRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Mittels moderner Kommunikationsmittel wird zwischen Verbraucher und Unternehmer eine Vielzahl von Verträgen über Waren und Dienstleistungen geschlossen, sodass an vielen Stellen das Fernabsatzrecht zu beachten ist. Einer der Tätigkeitsschwerpunkte in der Rechtsberatung von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden ist hierbei die rechtliche Begleitung bei der Gestaltung von Online-Shops, wie z. B.

  • Ablauf des Bestellvorgangs entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten,
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Prüfung und Verbesserung vorhandener AGB, angepasst an das entsprechende Vertriebs- oder Dienstleistungssystem,
  • Erstellung der Widerrufsbelehrung entsprechend der aktuellen BGH-Rechtsprechung, 
  • Entwurf von Datenschutzerklärung, 
  • klare Regelung der Liefer- und Versandkostenproblematik entsprechend der Rechtsprechung

 
Rechtsgebietsübergreifende Beratung in Verbindung mit dem Fernabsatzrecht
Im laufenden Geschäftsbetrieb, insbesondere bei der Werbung im Fernabsatz, sind Sie oftmals mit juristischen Problemen aus den Bereichen Wettbewerbsrecht , Umweltrecht , Markenrecht und Urheberrecht konfrontiert. Rechtsgebietsübergreifend beraten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Mandanten z. B. bei der

  • Verwendung von Domain-Namen
  • Verwendung von Produktabbildungen oder Artikelbeschreibungen
  • Kennzeichnung von Elektrohaushaltsgeräten und Vermeidung von Sanktionen.

 
Haftung aus Fernabsatzvertrag

Im Bereich der Haftung aus Fernabsatzverträgen prüfen wir Ihre Ansprüche z. B. auf

  • Vertragserfüllung, insbesondere Zahlung des Kaufpreises und Abnahme durch den Käufer
  • Unternehmerregress.

 
Fernabsatzrecht international

Beim grenzüberschreitenden Vertragsschluss sind wichtige Unterschiede der nationalen Rechtsordnungen, z. B. bei der Widerrufsfrist, zu beachten.
Im Rahmen des internationalen Warenhandels (CISG, UN- Kaufrecht , Internationales Privatrecht, EuGVÜ, Fernabsatzrichtlinie) klären wir auf dem Spezialgebiet Fernabsatzrecht mit Ihnen

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den Fernabsatzvertrag.
    Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS-Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.


Checkliste Onlineshop
Zur Gestaltung des Online-Shops finden Sie nachfolgend die DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Checkliste Online-Shop:

Download: Checkliste für die Gestaltung von Online-Shops 

RECHTSANWALT FÜR FRANCHISERECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Franchising, also die Einbindung in ein Franchisesystem entweder als Franchisegeber oder als Franchisenehmer stellt eine Alternative zu anderen Vertriebssystemen dar. 

Rechtsberatung zur passenden Vertriebsform 
Bereits im Vorfeld Ihrer Unternehmensgründung klären wir mit unserenMandanten die Wahl der richtigen Vertriebsform. Dabei vergleichen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE die Vor- und Nachteile des Franchisesystems zu anderen Vertriebssystemen wie z.B.

  • Vertragshändlersystem
  • Handelsvertreter- bzw. Agentursystem
  • Lizenzsystem
  • Filialsystem.

 

Aufbau des Franchisesystems durch Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern, Banken und Marktforschungsunternehmen 
Für eine erfolgreiche System-Umsetzung beraten wir Sie an den Standorten Nürnberg und Dresdenvon der Grundidee bis zum Aufbau eines Franchiseverhältnisses. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Unternehmensberatung, Banken oder Marktforschungsunternehmen zusammen.

Vertragsgestaltung: Rechte und Pflichten der Franchisenehmer und -geber 
Bei der konkreten Vertragsgestaltung werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Systempartner festgelegt, wie z.B.

  • Übertragung von Know-how
  • Einräumung von Nutzungsrechten
  • Informationspflichten
  • Betriebsförderungspflichten
  • Systemanwendungspflichten
  • Gebührenzahlungspflichten
  • Konkurrenzschutzpflichten
  • Anwendbarkeit von Handelsvertreterrecht 

 

Franchise und Haftung
Im Bereich der Haftung berät Sie unser Team z.B. bei vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Franchisegebers, wie z.B.

  • Leistungen und Vorteile des Franchisesystems
  • Entwicklung des Franchisesystems
  • Konkurrenz- und Marktsituation, auch in Verbindung mit den relevanten Vorschriften aus dem Kartellrecht und Wettbewerbsrecht 
  • die durchschnittliche Umsatz- und Ertragserwartung
  • die durchschnittlichen Kosten eines Franchisebetriebs.

Bei unserer Tätigkeit beachten unsere Franchiseanwälte auch die praktische Umsetzung und Beratung über die Festlegung und Sicherstellung der Einnahmequellen des Franchisegebers.

Franchiserecht international
Bei einem europaweit tätigen Vertrieb begleiten wir die Gründung und die Aktivitäten des Vertriebs.

Bei grenzüberschreitenden Vertriebssystemen klären wir mit unseren Mandanten

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Gerichts
  • die Anwendung deutschen und ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Vertrieb
  • Haftungsvoraussetzungen nach deutschem oder ausländischem Recht.

Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Download: Muster Fahrplan Franchisekonzept
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie hier unseren 10-Punkte-Fahrplan zum Franchisekonzept.

 

RECHTSANWALT FÜR HANDELSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie als Unternehmer und Vertriebspartner an den Standorten Nürnberg und Dresden zu allen gängigen Aspekten des Handelsrechts (Privatrecht der Kaufleute).

Unterstützung bei der Auswahl des passenden Vertriebsnetzes
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ist hierbei die Beratung des Herstellers bei der Auswahl der Struktur des Vertriebsnetzes. Zur Verfügung stehen folgende Vertriebswege, die jeweils unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen: 

  • Vertrieb über Handelsvertreter
  • Vertragshändler (auch internationale Händlerverträge)
  • Niederlassungen bzw. Tochterfirmen
  • Online-Vertrieb, z.B. in Online-Shops

Rechtliche Beratung bei der Vertragsgestaltung
Bei der Gestaltung des Vertrags sind insbesondere folgende Regelungen zu berücksichtigen:

  • Auftritt der Handelspartner am Markt
  • Auswahl passender Vergütungsmodelle
  • Ausgleichsregelungen und Haftungsfragen
  • nationale und europäische Wettbewerbsregeln.

Rechtsberatung zur Durchführung und Beendigung des Vertrags 
Bei der Durchführung der gewählten Vertragskonstellationen beraten wir Sie hinsichtlich 

  • der Rechte und Pflichten beim Handelskauf
  • der daraus resultierenden Gewährleistungsrechte und Gewährleistungspflichten
  • der Neugestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechend der Anforderungen der aktuellen BGH-Rechtsprechung.

Hinsichtlich der Beendigung der gewählten Vertragskonstellation beraten wir Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden betreffend 

  • der Kündigung von Verträgen mit Handelsvertretern oder Vertragshändlern 
  • der Prüfung des Bestehens etwaiger Ausgleichsansprüche, z.B. für Handelsvertreter nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses 

Handelsgeschäfte, Kommissionsgeschäfte, Speditionsgeschäfte 
Auch in anderen Handelsgeschäften wie Kommissionsgeschäften, Speditionsgeschäften und Lagergeschäften beraten wir Sie bei der Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung sowohl außergerichtlich, als auch prozessführend vor den Gerichten. 

Anwaltliche Beratung im Franchiserecht 
Einen zunehmenden Bereich unserer handelsrechtlichen Tätigkeit stellt das Franchiserecht dar. Hierbei bieten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Ihnen die Erarbeitung des gesamten Franchise-Vertrages unter Berücksichtigung der Franchise-Handbücher sowie auch die Überprüfung einzelner Regelungen wie z.B. Preisempfehlungen, Geheimhaltungsregeln sowie (nachvertragliche) Wettbewerbsverbote. Diese müssen auch den europarechtlichen Regeln entsprechen und erfahren Konkretisierung durch die Verordnung (EU) Nr. 330/2010, auch vertikal-GVO genannt, für Franchise-Vereinbarungen.

Handelsrecht international
Durch den grenzüberschreitenden Warenverkehr einerseits und das europäische Kartellrecht, andererseits ist das gesamte deutsche Handelsrecht stark international ausgerichtet. Unsere mehrsprachigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen Ihnen bei handelsrechtlichen Verträgen mit internationalem Bezug schnell weiter. Über unser internationales Anwaltsnetzwerk ij INTERNATIONAL JURISTS gewährleisten wir die fachkompetente Betreuung Ihrer internationalen Aktivitäten.

Änderung GWB 2017
Durch die Änderungen zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seit 30.10.2017 finden die Auslegungs- und Schadensersatzregelungen des europäischen Kartellrechts noch größeren Einfluss das deutsche Wettbewerbsrecht. Zu beachten sind dabei die Wettbewerbsvorschriften des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Ausnahmeregelungen in den Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO). 

Muster-Vertriebsvertrag in Auszügen 
Damit unsere Mandanten sich vorab besser in vertriebsrechtliche Fragestellungen einarbeiten können, hat unser Team vorab für Sie einen Muster-Vertriebsvertrag in Auszügen erarbeitet, der mithilfe individueller Rechtsberatung noch auf den Einzelfall angepasst werden muss. 

Download: Vertriebsvertrag in Auszügen (Muster)

RECHTSANWALT FÜR HANDELSVERTRETERRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Fachabteilung für Handels- und Versicherungsvertreterrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE berät an den Standorten Nürnberg und Dresden nicht nur bei den gängigen Problemen der Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses oder Versicherungsvertreterverhältnisses und deren Folgen, sondern schon bei Anbahnung des Vertragsverhältnisses. Hier wird bereits eine wesentliche Weichenstellung für einen klaren und reibungslosen Verlauf des Vertragsverhältnisses gelegt. Dabei konzentrieren wir uns auf alle relevanten Tätigkeitsbereiche, darunter Bezirksvertreter, Handlungsgehilfen und sogenannte 1.000,00€-Vertreter.

Rechtliche Beratung bei Abgrenzungsfragen 
Dies betrifft beispielsweise die Abgrenzung zu den kaufmännischen Angestellten als Handlungsgehilfen und den sogenannten selbstständigen freien Mitarbeitern bis hin zu arbeitnehmerähnlichen Person. 

Durch umfassende außergerichtliche Analyse der Rechtslage vermeidet unser Team nach Möglichkeit ein kostenaufwendigeres, wirtschaftlich riskantes Klageverfahren bzw. kürzt solche Verfahren ab. 

Das betrifft vor allem die Beendigung des Handelsvertretervertrages und die Abfindung. Hierbei können wir Ihnen eine Prüfung von Ausgleichsansprüchen gemäß § 89 b HGB über den Rohausgleich oder von Wettbewerbsverbotsvereinbarungen für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses anbieten. 

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bietet unser Team durch umfangreiche Rechtsprechungsrecherchen mittels unserer Online-Datenbank einen Überblick über die Rechtsposition im jeweiligen Einzelfall, z.B. die Ausgestaltung der Provisionsabrechnung, die Einholung eines Buchauszuges oder die Möglichkeit einer fristgerechten und unter Umständen auch außerordentlichen Beendigung des Handels-/Versicherungsvertreterverhältnisses

Außerdem bietet unsere Anwaltskanzlei Rechtsberatung zu den Themen 

  • Musterüberlassung 
  • Inkassovergütung 
  • Gebietsschutz
  • Bucheinsicht des Vertreters beim Anbieter 
  • Rechte und Pflichten bei Ausübung der Handels- oder Versicherungsvertretertätigkeit 
  • Vergütungsanspruch bzw. Provision 
  • sowie den anwendbaren Kündigungs- und Ausgleichsregelungen, auch bei einseitiger Beendigung der Vertretung 

unter Rückgriff auf die anwendbaren Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und der Gewerbeordnung (GewO) und des Wettbewerbsrechts. 

Handelsvertreterrecht international
Im internationalen Handelsvertreterrecht und Versicherungsvertreterrecht hat unser Team vielfache Erfahrung mit Unternehmen aus Italien, Großbritannien sowie den Nachbarländern Österreich und Schweiz. Das Europäische Handelsvertreterrecht ist im Wesentlichen durch die Richtlinie des Europäischen Rates vom 18.12.1986 86/653/EWG geprägt.
Durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe, in der wir seit 1992 federführend die Service-Levels mitbestimmen, verfügen wir über langjährige internationale Kontakte im europäischen, sowie im nicht-europäischen Ausland.
Typisches Beispiel ist in diesem Zusammenhang der Aufbau Ihres Vertriebes im Ausland in Abgrenzung von Handelsvertreter und Vertragshändler, weshalb wir gegebenenfalls auch im Vertragshändlerrecht tätig werden. 

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfung, Ämtern und Sozialversicherungsträgern 
Sofern es die Aufgabenstellung des Handels-/Versicherungsvertreterrechtes im konkreten Fall erfordert, arbeiten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE für unsere Mandanten mit nicht-juristischen Kooperationspartnern, z. B. im Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, sowie Ämtern und Sozialversicherungsträgern in den verschiedensten Bedarfsfällen im Interesse unserer Mandanten zusammen. Hier ist es uns in vielen Fällen möglich, kurzfristig Zusatzinformationen für das Mandatsverhältnis zu beschaffen.

RECHTSANWALT FÜR INTERNATIONALES RECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE an den Standorten Nürnberg und Dresden beinhaltet die wichtigsten internationalrechtlichen Fragen, z. B. anlässlich

  • der Gründung von Gesellschaften im europäischen und internationalen Ausland, z. B. als Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen
  • der Gründung von Gesellschaften für ausländische Unternehmen in Deutschland
  • der Betreuung dieser Gesellschaften u. a. bei Satzungsänderungen, Umstrukturierungen und Hauptversammlungen

Internationales Arbeitsrecht 
Für Mitarbeiter im Ausland gestaltet unser Team

  • die Dienstverträge für Mitglieder der Geschäftsleitung
  • die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer und
  • beraten bei der Auflösung von solchen Verträgen, z. B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Vertriebsrecht im internationalen Kontext 
Für den Aufbau eines Vertriebsnetzes deutscher Unternehmen im Ausland genauso wie von ausländischen Unternehmen in Deutschland entwerfen unsere Fachanwälte für internationales Wirtschaftsrecht u. a.

  • Handelsvertreterverträge oder
  • Distributorverträge und
  • beraten auch bei der Beendigung solcher Verträge, z. B. durch Kündigung oder Anfechtung

Internationaler Forderungseinzug und Forderungsabwehr 
Haben deutsche Unternehmen als Gläubiger eine Forderung gegen ein Unternehmen im Ausland oder als ausländisches Unternehmen eine Forderung gegen ein Unternehmen in Deutschland

  • ziehen wir Ihre Forderung länderübergreifend außergerichtlich ein
  • erheben wir Klage vor dem zuständigen Gericht, auch wenn dieses sich im Ausland befindet 
  • betreiben wir die internationale Zwangsvollstreckung

Genauso wehren wir unberechtigte Forderungen gegen Sie als Schuldner ab.

Rechtliche Unterstützung internationaler Handelsbeziehungen 
Zur Unterstützung der Handelsbeziehungen deutscher Unternehmen mit ausländischen Kunden bzw. Lieferanten genauso wie ausländischer Unternehmen mit deutschen Kunden bzw. Lieferanten erstellt unser Team in Nürnberg und Dresden u. a.

Lieferverträge

  • Entwicklungsverträge
  • allgemeine Geschäftsbedingungen für Einkauf oder Verkauf
  • Lizenzverträge

Unter Einbeziehung des relevanten europäischen Rechts sowie dem anwendbaren Recht des Ziellandes  

ij INTERNATIONAL JURISTS – länderübergreifende anwaltliche Zusammenarbeit 
Bei allen Rechtsfragen im Ausland steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der DR KREUZER RECHTSANWÄLTE federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen. Projektteams zusammen mit unseren ij-Partnern können wir bei Bedarf kurzfristig zusammenstellen.

Merkblatt Einbeziehung AGB internationaler Rechtsverkehr
Damit Sie sich in die Problemstellungen z.B. bei der Einbeziehung Ihrer AGB im internationalen Rechtsverkehr besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend ein allgemeines Merkblatt zur Einbeziehung Ihrer AGB bei Auslandbezug, das aber zur Anwendung auf den Einzelfall ohne individuelle Beratung nicht geeignet ist.

Download: Merkblatt Einbeziehung AGB in den internationalen Rechtsverkehr

RECHTSANWALT FÜR KARTELLRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Aufgrund der hohen Risiken für Unternehmen empfiehlt es sich, unternehmerisches Handeln sorgfältig durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen lassen, um kartellrechtliche Verstöße zu verhindern und mitunter hohe Geldbußen und Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Das Wettbewerbsrecht, das dazu herangezogen wird, lässt sich dabei unterteilen in Regelungen zum Kartellrecht und zum Lauterkeitsrecht, wobei sich das Kartellrecht vor allem gegen Wettbewerbsbeschränkungen richtet. 

Kartellrechtliche Überprüfung Ihrer Verträge und Vereinbarungen
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden gerne bei der kartellrechtlichen Prüfung von Verträgen oder Vereinbarungen hinsichtlich folgender Punkte sowohl nach dem deutschen GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) als auch nach dem europäischen Recht (insbesondere Art. 101 und 102 AEUV) :

Im Hinblick auf das Kartellverbot

  • prüft unser Team Absprachen und deren Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen (beispielsweise bei Informationsaustausch, Preisabsprachen oder Vereinbarungen über Gebietsaufteilungen oder Gebietsschutz) sowohl zwischen Wettbewerbern als auch zwischen Lieferant und Abnehmer und  
  • prüft etwaige Freistellungen durch Gruppenfreistellungsverordnungen.

Im Zusammenhang mit der Gefahr eines Missbrauchs marktbeherrschender Stellung

  • beurteilen wir den Geltungsbereich des deutschen oder europäischen Wettbewerbsrechts bzw. Kartellrechts und anhand dessen das Vorliegen einer marktbeherrschenden- bzw. nach deutschem Kartellrecht ebenfalls ausreichenden marktstarken - Stellung und
  • prüfen im Einzelfall das Vorliegen eines missbräuchlichen Verhaltens (z.B. Boykott).

Hinsichtlich der Zusammenschlusskontrolle

  • prüft unser Team für Wirtschaftsrecht im Vorfeld einer geplanten Fusion Ihres Unternehmens die Erforderlichkeit einer Anmeldung des geplanten Zusammenschlusses, um eine Unwirksamkeit der Fusion zu vermeiden,
  • wobei die Beurteilung anhand der Umsätze der fusionierenden Unternehmen erfolgt.


DR KREUZER RECHTSANWÄLTE - internationales Kartellrecht
Bei einem Sachverhalt mit internationalem Bezug steht Ihnen über einen Anwalt aus unserer Kanzlei als direktem Ansprechpartner das spezifische Know-how über unsere Partner der ij  INTERNATIONAL JURISTS-Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, wie z.B. Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern zusammen und können in kürzester Zeit Projektteams bilden.

RECHTSANWALT FÜR KAUFRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Nahezu täglich schließen Sie Kaufverträge ab, so z.B. beim Auto(ver)kauf bzw. dem Gebrauchtwagenkauf oder dem (Ver-)kauf Ihres Eigenheims, aber auch in alltäglichen Dingen, wie z.B. beim Kauf persönlicher Gegenstände.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Kauf und Verkauf neuer oder gebrauchter Sachen bilden daher einen der Schwerpunkte der Tätigkeit von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE an den Standorten Nürnberg und Dresden.

Anwaltliche Beratung zur rechtssicheren Vertragsgestaltung
Unser Beratungsspektrum umfasst dabei insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Kaufvertrages. Unsere Rechts- und Fachanwälte gestalten und optimieren für Sie als Unternehmer und Privatperson jeweilig auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten 

  • konkrete Kaufverträge und 
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Verhandlungsführung und Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Wir führen die erforderlichen Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dort, wo es die Aufgabenstellung erfordert, mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.

Rechtliche Beratung in Haftungsfragen beim Kauf und Verkauf
Im Bereich der vertraglichen Haftung prüfen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Ihre Ansprüche z.B. auf

  • Vertragserfüllung, insbesondere Zahlung des Kaufpreises und Abnahme durch den Käufer, Verschaffung des Eigentums und Übergabe der Kaufsache durch den Verkäufer
  • Mängelhaftung bei Sachmangel oder Rechtsmangel, insbesondere bezüglich eines Anspruchs auf Nachlieferung und Schadensersatz
  • die Tragweite und den Inhalt einer besonderen Garantieübernahme
  • Unternehmerregress
  • Und untersuchen die Gültigkeit von im Vertrag bzw. den AGB enthaltenen Haftungsklauseln (auch Freizeichnungsklausel oder Haftungsausschluss genannt), die eine Haftung für (Sorgfalts-)Pflichtverletzungen oder Gewährleistungsrechte begrenzen oder ausschließen können
  • Daneben prüfen wir im Rahmen der Gewährleistung ob ein Recht auf Nacherfüllung besteht, sowie die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag oder ob eine Minderung erzielt werden kann.

Besondere Ausprägungen des Kaufvertrags und des Widerrufsrechts
Darüber hinaus beraten wir Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden zu den für relevanten Auswirkungen sowie Ihren Rechten und Pflichten im Rahmen besonderer Kaufvertragsformen, wie z.B. beim

  • Kaufvertrag mit oder unter Kaufleuten, dem sogenannten Handelskauf
  • privaten Kauf von Verbrauchsgütern von einem Unternehmer, dem Verbrauchsgüterkauf
    sowie zum Bestehen und den konkreten Rechtsfolgen eines Widerrufsrechts bei besonderen Vertriebsformen, so z.B. beim
  • Haustürgeschäft
  • Onlinekauf, der eine Form des Fernabsatzkaufs darstellt
  • und zu Ihren Rechten beim Kauf auf Probe, Wiederkauf und Vorkauf.

Forderungsdurchsetzung, gerichtlicher und außergerichtlicher Forderungseinzug (Zwangsvollstreckung)
Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der jeweils geeigneten Maßnahmen, ziehen die Forderung außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein und betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung. Hierbei greifen wir auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie. Unberechtigt gegen Sie geltend gemachte Forderungen wehren wir unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.

Rechtsanwalt für internationales Kaufrecht
Im Rahmen des internationalen Warenhandels, unter Anwendbarkeit von z.B. der CISG (United Nations Convention on Contracts fort he International Sale of Goods), die zum UN-Kaufrecht gehört, dem internationalen Privatrecht, der EuGVVO und der Fernabsatzrichtlinie, gestalten und optimieren DR KREUZER RECHTSANWÄLTE für Ihr international orientiertes Unternehmen Kaufverträge und klären mit Ihnen bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts sowie
  • die Anwendung des deutschen oder ausländischen Rechts.
    Hier steht uns auch das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Kaufrecht - Übersicht zur Verjährung
Damit Sie sich einmal einen Überblick über die Gewährleistungsansprüche beim Verkauf beweglicher Sachen, die üblicherweise nicht für ein Bauwerk verwendet werden (!), machen können, finden Sie nachfolgend eine Übersicht.

Download: Übersicht zur Verjährung beim Kauf

RECHTSANWALT FÜR PRODUKTHAFTUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Produkthaftung ist wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftsverkehrs und sowohl für Hersteller als auch für Verbraucher von großer Bedeutung.
Der Hersteller haftet für Schäden, die durch die Nutzung seines Produkts entstehen.  Es kann sich um Konstruktionsfehler, Fabrikations- und Materialfehler, aber auch um Informationsfehler oder um Produktbeobachtungsfehler handeln. Er hat durch organisatorische Maßnahmen für die Produktüberwachung und im Einzelfall für geeignete Maßnahmen der Gefahrabwendung einschließlich des Rückrufs der gefährlichen Produkte zu sorgen.

Schon im Vorfeld der Platzierung von Produkten sind daher Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden, wie Sie das Risiko der Fehlerhaftigkeit eines Produkts schon von Beginn an minimieren.

Entwurf eines effizienten Systems zur Produktbeobachtung
Im Bereich der Produktbeobachtung verhelfen wir Ihnen zu einem die rechtlichen Risiken einbeziehenden System.

Gestaltung und Optimierung von Verträgen
Des Weiteren umfasst unser Beratungsspektrum die Gestaltung und Optimierung von (Zuliefer-) Verträgen, durch welche Haftungsrisiken gerecht verteilt und Schadensrisiken gering gehalten werden.

Ansüpruchsprüfung bei der Haftung für fehlerhafte Produkte
Im Rahmen der Haftung für fehlerhafte Produkte prüfen wir Ihre Ansprüche z.B. auf

  • Ersatzleistungen
  • Schmerzensgeld
  • Folgeschäden

Die rechtlichen Instrumente der im Produkthaftungsrecht geltenden verschuldensunabhängigen Haftung und die Möglichkeiten der Beweislastumkehr nutzen wir zu Ihren Gunsten.

Produkthaftungsrecht international
Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten Sie in Problemfällen im europäischen Kontext und stehen Ihnen mit unseren weitreichenden Sprachkompetenzen zur Seite. Zusätzlich steht uns das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
Diese internationalen Kenntnisse sind besonders bei der Zwangsvollstreckung internationaler Urteile oder der Vollstreckung im Ausland von wesentlicher Bedeutung.

Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir ferner mit unseren  Kooperationspartnern, wie z. B. Gutachtern, Zertifizierungs-Instituten, Unternehmensberatung sowie Behörden, zusammen.

Download: Aufbau eines QS-Systems
Um Ihre Organisationsstrukturen den rechtlichen Vorgaben anzupassen, zeigen wir am Beispiel des Aufbaus eines Qualitätssicherungssystems, wann Sie welche rechtlichen Vorschriften beachten müssen. Bei der einzelfallbezogenen Umsetzung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite.

Download: Aufbau eines Qualitätssicherungssystems (QS-System) unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben


 

RECHTSANWALT FÜR TRANSPORTRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Abteilung für Transportrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE berät Sie in Nürnberg und Dresden außergerichtlich und gerichtlich vorwiegend auf dem Gebiet der Güterbeförderung auf dem Landweg.

Beratungsspektrum im Transportrecht auf nationaler Ebene
Dies betrifft vor allem im nationalen Bereich die Gebiete des Frachtrechts, Speditionsrecht und des Lagerrechtes.
Wesentliche Grundlagen hierfür sind vor allem das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und, nach dem Transportrechtsreformgesetz, die Vorschriften der Straßenbeförderung gem. §§ 407 – 450 HGB.
Diese regeln

  • auf Seiten des Absenders:
    • Informationspflicht gemäß § 413 HGB gegenüber dem Frachtführer. Dieser muss die für die Beförderung erforderlichen Informationen und Urkunden erhalten. Bei Unvollständigkeit ist die Folge eine Haftung nach       § 414 HGB.
    • Der Frachtführer muss nur die Betriebssicherheit der Verladung sicherstellen.
    • Der Absender hingegen muss mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass der Empfänger das bei ihm angekommene Gut auch entlädt. Damit ist der Absender insoweit für die Vorgehensweise des Empfängers verantwortlich.
       
  • Auf Seiten des Frachtführers ist besonders das Recht auf ein Standgeld gemäß § 412 HGB relevant:
    • Für eine angemessene Entladezeit kann keine besondere Vergütung verlangt werden.
    • Überschreitet der Frachtführer jedoch aus Gründen, die nicht in seinem Risikobereich liegen, die Lade- oder Entladezeit, hat er einen Anspruch auf ein angemessenes Standgeld.
       

Beratungsspektrum im Transportrecht auf internationaler Ebene
Im internationalen Bereich liegen unsere Stärken insbesondere in der Beratung und der Vertretung von Transportunternehmen und Spediteuren im grenzüberschreitenden Verkehr. Dabei greifen unsere Rechts- und Fachanwälte auch auf Regelungen aus dem Zollrecht und dem Speditionsrecht zurück, um Ihre Importgeschäfte und Exportgeschäfte rechtlich abzusichern.
Ebenfalls kommt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßen- und Güterverkehr vom 19.05.1956 (CMR) zur Anwendung. Hier optimieren unsere Rechtsanwälte Ihre Transportverträge nach dem geltenden Vertragsrecht.

Rechtsberatung im Verhältnis zur Haftpflichtversicherung für den Transport
Bei der Auseinandersetzung wegen Schadensersatzansprüchen sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich, stellen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE schnell den Kontakt zum zuständigen Transporthaftpflichtversicherer her.

Internationale anwaltliche Zusammenarbeit im Transportrecht
Durch die enge Zusammenarbeit mit den Anwälten unserer ij INTERNATIONAL JURISTS-Gruppe verfügen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen über langjährige internationale Transportrechtskontakte im europäischen Ausland und weltweit.

RECHTSANWALT FÜR VERBRAUCHERRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beim Vertragsschluss mit Endverbrauchern müssen Sie als Unternehmer zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften beachten.

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie in Nürnberg und Dresden unter anderem zu den Themen:

  • Widerrufsbelehrung
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Datenschutzerklärung
  • Impressumspflicht
  • Gewährleistungsrechte
  • Verjährung von Ansprüchen.


Rechtsberatung im Falle einer Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen Verbraucherschutzvorschriften erhalten, erörtern wir mit Ihnen kurzfristig sowohl die Rechtslage als auch die wirtschaftlichen Konsequenzen für Sie, um das für Sie günstigste Vorgehen zu ermitteln.

Anwaltliche Beratung für Verbraucher
Als Verbraucher beraten unsere Rechts- und Fachanwälte Sie umfassend zu allen Fragen beim Vertragsschluss, z.B. bei:

  • Kreditverträgen
  • Versicherungen
  • Patientenrechten
  • Reiserecht
  • Baufinanzierung
  • Telekommunikationsdienstleistungen.

Dabei kommen Ihnen zahlreiche Schutzvorschriften zu Gute. Wir beraten Sie z.B. bei:

  • Haustürgeschäften
  • Fernabsatzverträgen (Verträge per Telefon, Internet, E-Mail, …)
  • Verbraucherkreditverträgen
  • Ratenlieferverträgen
  • Wohnraummietverträgen
  • Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Ausübung von Widerrufsrechten und Rücktrittsrechten.


Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Steuerberatung, Banken und Marktforschungsinstituten zusammen.

Verbraucherrecht international
Beim grenzüberschreitenden Vertragsschluss sind wichtige Unterschiede der nationalen Rechtsordnungen, z.B. bei der Widerrufsfrist zu beachten.

Im Rahmen des internationalen Warenhandels (CISG, UN-Kaufrecht, internationales Privatrecht, EuGVÜ, Fernabsatzrichtlinien) klären wir mit unseren Mandanten

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den Vertrag.

Hier steht uns das landesspezifische Know-how über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der DR KREUZER RECHTSANWÄLTE federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.


Download: Checkliste Widerrufsrecht
Zur Beantwortung der Frage, ob Ihnen bei einem Fernabsatzvertrag (z. B. Vertragsschluss per Internet) ein Widerrufsrecht zusteht, finden Sie nachfolgend unsere Checkliste Widerrufsrecht:

Download: Checkliste Widerrufsrecht


 

RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beratungsspektrum im Vertragsrecht
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützen Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um

  • die Erstellung von Verträgen und bei der 
  • Beurteilung der rechtlichen Folgen von Vertragsabschlüssen,
  • sind behilflich bei Vertragsverhandlungen und
  • entwerfen die jeweils auf Ihren konkreten Fall zugeschnittenen Verträge, wie z.B.
    • Kaufverträge,

    • Unternehmenskaufverträge,

    • Miet- und Pachtverträge,

    • Entwicklungsverträge,

    • Lieferverträge,

    • Dienstleistungsverträge,

    • Rahmenvereinbarungen,

    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),

    • Gesellschaftsverträge,

    • Arbeitsverträge

    • Dienstverträge,

    • Eheverträge und

    • Erbverträge.

Ganzheitliche Rechtsberatung im Vertragsrecht zur Umsetzung Ihrer Ziele
Für die Umsetzung und Absicherung Ihrer Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich entwirft und gestaltet unser Team die individuell erforderlichen Vereinbarungen.
Gerne entwerfen wir diese auch in anderen Sprachen, wie z.B. Englisch oder Italienisch, und begleiten Sie von der Erstberatung über die Verhandlungen bis zum Abschluss mit Ihrem Vertragspartner.

Verhandlungsfühurng und Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führt unser Team auch unmittelbar mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Vertragsrecht international
Sollte der angestrebte Vertrag Bezug zum Ausland besitzen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: wesentliche Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen
Damit Sie sich in die Problemstellungen im Rahmen der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen Überblick über die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen zum Download.

Download: wesentliche Inhalte allgemeine Einkaufsbedingungen

RECHTSANWALT FÜR WERKVERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Werkvertragsrecht begleitet die Beteiligten am Bau in jeder Phase. Einen Werkvertrag schließen sowohl der Bauherr mit dem Baubetrieb (Handwerker oder Generalunternehmer) als auch der Baubetrieb mit seinen Nachauftragnehmern.

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beinhaltet vertragsrechtliche Fragen, wie z.B. 

  • Abschluss und Inhalt des Werkvertrages
  • Besonderheiten beim Nachunternehmervertrag
  • Rechtsfolgen bei Geltung der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)


Beratung zur werkvertraglichen Mängelhaftung
Im Bereich der Haftung für mangelhafte Werkleistung beraten wir z.B. bei

  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten des Auftraggebers (bei BGB- und VOB-Werkverträgen)
  • Gemeinschaftliche Haftung mehrerer Baubeteiligter und Mitverantwortung des Bauherrn
  • Anrechnung von Sowieso-Kosten und Vorteilsausgleich

Bei ihrer Tätigkeit beachtet unser Team auch die praktische Umsetzung und optimiert den Werkvertrag anhand von Checklisten und informiert über die Prüffähigkeit der Schlussrechnung. 

Werkvertagsrecht international
Bei gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen begleiten wir die grenzübergreifende werkvertragliche Leistung. Bei grenzüberschreitenden Werkverträgen klären wir mit unserem Mandanten 

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Rechts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Werkvertrag und
  • Anspruch auf Vergütung nach BGB bzw. VOB oder einer ausländischem Recht unterliegenden Vergütungsvereinbarung.

Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Rechtliche Beratung zu Versicherung und Zwangsvollstreckung
Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist für Bauunternehmen und Bauherren die ordnungsgemäße Versicherung während der Bauphase. Auch der Zwangsvollstreckung kommt im Werkvertragsrechtbesondere Bedeutung zu, da hier oftmals Sicherung an Immobilien zu erlangen ist.

Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus dem Bereich Architekten, Sonderplaner, Bauträger, Versicherung, vereidigte Gutachter, Bauunternehmen zusammen.

Download: Checkliste Inhaltsverzeichnis Wekvertrag

RECHTSANWALT FÜR WETTBEWERBSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Egal, ob Sie als neuer Wettbewerber in einen bestimmten Markt eintreten möchten oder bereits Marktteilnehmer sind: Auf Grund der Wettbewerbsfreiheit können Sie Ihre Entscheidungen auf dem Markt frei fassen und durchführen. Wann die Grenze zum unlauteren Wettbewerb überschritten wird, ist in der Praxis nicht immer ohne Weiteres festzustellen.

Rechtsberatung zu Markteintritt und Werbemaßnahmen
Beim Markteintritt oder auch bei der Gestaltung neuer Werbeauftritte beraten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE an den Standorten Nürnberg und Dresden Sie z.B. bei

  • Anzeigengestaltung in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien

  • Preisauszeichnungen (Angabe von Endpreis, Grundpreis, etc.)

  • Gewährung von Preisnachlässen

  • Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisausschreiben oder Gewinnspiele.

Bei unserer Tätigkeit beachtet unser Team auch die praktische Umsetzung und optimieren Ihren Werbeauftritt anhand von Checklisten.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung beraten wir bei der Beurteilung von Werbemaßnahmen, z.B. bei

  • Verwendung von Domain-Namen

  • Verwendung von Produktabbildungen oder Artikelbeschreibungen

  • Verwendung von Geschäftsbezeichnungen oder Kennzeichen

  • Arzneimitteln, Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln

  • Berufen des Heilwesens.

Rechtliche Verfolgung von Verstößen gegen den freien Wettbewerb durch Konkurrenten
Im Bereich von Wettbewerbsverstößen Ihrer Konkurrenz prüfen wir, ob Ihnen Ansprüche zustehen, z. B. auf

  • Unterlassung

  • Beseitigung 

  • Schadensersatz

  • Gewinnabschöpfung.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche planen wir mit Ihnen das gesamte Vorgehen mit Hilfe von

  • Abmahnschreiben

  • Beantragung einer einstweiligen Verfügung

  • Abschlussschreiben zur Vermeidung einer Hauptsacheklage

  • Rechtsverfolgung im Hauptsacheverfahren.

Abwehren von Abmahnungen gegen Sie und Ihr Unternehemen
Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten, erörtern wir mit Ihnen kurzfristig sowohl die Rechtslage als auch die wirtschaftlichen Konsequenzen für Sie, um das für Sie günstigste Vorgehen zu ermitteln.

Wettewerbsrecht international - grenzüberschreitende Wettbewerbsverletzungen
Bei grenzüberschreitenden Wettbewerbsverstößen klären unsere Anwälte für Wirtschaftsrecht

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Gerichts

  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Wettbewerbsverstoß.

Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Zusammenarbet mit Banken, Versicherungen, Steuerberatern und Unternehemensberatern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Banken, Industrieversicherer, Steuerberatung sowie Unternehmensberatung zusammen.

Download: Checkliste für Werbeauftritte
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie nachfolgend unsere Checkliste für die wettebwerbsrechtskonforme Gestaltung von Werbeauftritten.

Download: Checkliste Werbeauftritte

RECHTSANWALT FÜR WIRTSCHAFTSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Rahmenbedingungen rund um das Wirtschaftsrecht bilden einen Beratungsschwerpunkt der Tätigkeit von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE.

Unsere Wirtschaftsrechtsanwälte unterstützen Sie hier an den Standorten Nürnberg und Dresden umfassend auf den Gebieten 

  • allgemeines Vertragsrecht (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Computer- und Softwarerecht, Fernabsatzrecht, Franchiserecht, Immobilienrecht, Inkassorecht, Internationaler Warenhandel, Kaufrecht, Leasingrecht, Miet- und Pachtrecht, Produkthaftungsrecht, Transportrecht, Werkvertragsrecht u.a.)

  • Arbeitsrecht (Anstellungs- und Dienstvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge u.a.)

  • Bank- und Kreditrecht (Darlehen, Bürgschaft, Garantie, Online-Banking, Kreditkartengeschäft, Sicherungsinstrumente u.a.)

  • Kapitalanlagerecht (Fonds, Immobilien, Publikumsgesellschaft, Wertpapiere u.a.)

  • Baurecht (Bauvertrag, Haftung, Schlussrechnung, Immissionsschutz u.a.)

  • Erbrecht (Testament, Erbvertrag, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsplan, Nachfolge, Vermögensauseinandersetzung u.a.)

  • Gesellschaftsrecht (Aktiengesellschaft und Konzern, Beteiligungserwerb , GmbH, GbR, Nachfolge, Stille Gesellschaft, KGaA, e.G., Verein, Stiftung, Ltd., SE u.a.)

  • Handelsrecht und Handelsvertreterrecht (Ausgleichsanspruch, Firma, Handelskauf, Kommission, Provision, Vertragshandel, Wettbewerbsabrede, nachvertragliches Wettbewerbsverbot u.a.)

  • Unternehmensrecht (Gründung, Eintritt, Übernahme, due diligence, Umstrukturierung, Sanierung u.a.)

  • Umweltrecht (Abfall, Bodenschutz, Haftung, Wasserschutz, Versicherbarkeit u.a.)

  • Versicherungsrecht (Berufsunfähigkeit, Berufs-/Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz, Unfall u.a.)

  • Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz (Urheber, Marke, Patent Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster u.a.)

  • Wirtschaftsstrafrecht.

Rechtsberatung zur Vertragsgestaltung im Wirtschaftsrecht
Das Beratungsspektrum umfasst insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines abzuschließenden Rechtsverhältnisses.
Die vertraglichen Regelungen gestalten und optimieren wir jeweilig auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten. Dabei legen wir ganz besonderen Wert auf für Sie klare und sichere Vereinbarungen, auch durch Formulierung konkreter Auslegungsmaßstäbe.

Unterstützung von Unternehmen bei der Verhandlungsführung
Wir führen die erforderlichen Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.
Gemeinsam mit Ihnen definieren wir die jeweiligen gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Form- und Genehmigungserfordernisse und bereiten registergerichtliche Eintragungsanmeldungen vor. In Rücksprache mit dem Notar und dem Registergericht sorgen wir für die rechtzeitige Eintragung.

Anwaltliche Beratung zur Haftung und Forderungsdurchsetzung im wirtschaftsrechtlichen Kontext
Im Bereich der Haftung prüfen wir Ihre Ansprüche bzw. wehren solche Ihnen gegenüber unberechtigt geltend gemachten Ansprüche unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.
Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der jeweils geeigneten Maßnahmen, ziehen Forderungen außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein und erwirken Einstweiligen Rechtsschutz.
Darüber hinaus betreiben wir für Sie die Zwangsvollstreckung und greifen hierbei auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie.

Wirtschaftsrecht international
Bei Sachverhalten mit Bezug zum Internationalen Recht steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Allgemeine Checkliste für die Durchführung einer Due Diligence
Damit Sie sich einmal einen Überblick über die wesentlichen Prüfungspunkte im Rahmen einer Due Diligence verschaffen können, finden Sie nachfolgend eine allgemeine Checkliste.

Download: Checkliste Durchführung Due Diligence

Unsere Rechtsanwälte im Bereich Einkauf, Verkauf & Vertrieb beraten Sie gerne

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Büro Nürnberg
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Nürnberg

Dr. Günther Kreuzer

Rechtsanwalt
Corrispondente del Consolato Generale d'Italia
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nürnberg

Dr. Wolfgang Kreuzer, LL.M.

Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
 

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht