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RECHTSANWALT FÜR AG & KONZERN IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet Fragen zum Gesellschaftsrecht im Allgemeinen, sowie zum Aktienrecht und zum Konzernrecht im Besonderen, z. B. anlässlich

  • der Gründung einer Aktiengesellschaft (für familiengeführte Unternehmen auch einer „kleinen“ AG)
  • der Betreuung dieser Gesellschaften u. a. bei Satzungsänderungen, Umstrukturierungen und Hauptversammlungen
  • der Unternehmensnachfolge beim Generationenwechsel in Familiengesellschaften
  • der Beratung in damit verbundenen Fragen zum Kartellrecht, Kapitalmarktrecht, der Compliance oder dem Kapitalanlagenrecht

Rechtsberatung für Vorstand und Aufsichtsrat
Für Vorstand und Aufsichtsrat gestalten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Nürnberg und Dresden

  • die erforderlichen Geschäftsordnungen sowie
  • die Dienstverträge für Mitglieder des Vorstands bzw. Aufsichtsrats und
  • beraten bei der Auflösung von Vorstands- bzw. Managerverträgen
  • sowie bei weiteren, im Betriebsverfassungsrecht relevanten Fragen

Bei der Einbindung von Tochtergesellschaften in die Konzernstruktur empfehlen unsere Fachanwälte für Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsjuristen) Regelungen für den Aufbau einer Leitungshierarchie,
z. B.

  • durch entsprechende Beherrschungsverträge oder
  • die Entsendung von leitenden Mitarbeitern der Obergesellschaft als Organe in die Tochtergesellschaften

Internationales Recht für Unternehmen
Zu unserem Tätigkeitsgebiet gehört auch die internationale Orientierung von Unternehmen, z. B.

  • die Gründung einer europäischen Aktiengesellschaft (SE- Societas Europea),
  • die Gründung von Tochterunternehmen im Ausland (Auslandstöchtern) oder
  • die Vereinbarung von internationalen joint ventures mit Partnern in den wichtigsten Industrienationen der Welt

Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.
Zusammenarbeit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar, Banken
Zur Gestaltung der erforderlichen Verträge bzw. Vereinbarungen führen wir die Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Download: Satzungsmuster

RECHTSANWALT FÜR ERBRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Jahr für Jahr wird in Deutschland Vermögen in erheblichem Umfang vererbt. Damit Sie als potentieller Erbe wie Erblasser Ihr Vermögen auf dem richtigen Weg in den richtigen Händen wissen, berät DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Sie in Nürnberg und Dresden. Denn unsere Mandanten sollten die hierbei gegebenen Möglichkeiten und „Stolpersteine“ erkennen.

Erbrechtliche Problemstellungen sind zum Beispiel

  • Stetig steigende Ansprüche des Fiskus auf Erbschaftssteuer
  • Ansprüche von Ehegatten, Eltern und Kindern auf deren Pflichtteil
  • Die Scheidung von Ehen, voreheliche Kinder und das Entstehen von Patchwork-Familien
  • Die fehlende Trennung von Privatvermögen und Betriebsvermögen
  • Das Fehlen von Vorgaben für den Schutz und die Auseinandersetzung größerer wie auch werthaltiger Nachlässe
  • Das Vorhandensein eines Auslandsbezuges durch Erblasser mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder im Ausland vorhandenes Vermögen
  • Die Bestellung eines Testamentsvollstreckers.

Vor dem Erbfall
Beraten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie gern zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches, Handelsgesetzbuches und Lebenspartnerschaftsgesetz. Besondere Beachtung verdienen dabei die Erbfolge in Betriebsvermögen (Einzelfirma, Kommanditanteile, GmbH-Beteiligungen) sowie die Möglichkeiten zur kontrollierten und gestaffelten lebzeitigen Vermögensübertragung, damit Sie die Möglichkeit haben, Ihre Vermögensnachfolge bestmöglich zu regeln.

Im Einzelnen entwerfen und verhandeln unsere Rechtsanwälte für Erbrecht für Sie

  • Testamente mit Anordnungen zu Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung, Klarstellung von Bindungswirkung und Anfechtungsrechten
  • Erbverträge, auch mit Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht gegen Abfindung
  • Ausgestaltung von Regelungen zu Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsentziehung
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patiententestamente
  • Gesellschafts- und unternehmensrechtliche Nachfolgeklauseln, um Ihre Nachfolgeplanung bestmöglich zu gestalten.

Nach dem Erbfall
beraten und vertreten die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei Sie hinsichtlich Ausschlagung oder Annahme, Durchsetzung oder Verteidigung Ihres Erbrechtes durch

  • Prüfung von Ausschlagungsnotwendigkeit, Anfechtungsrechten und Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung auf den Nachlass
  • Einsetzung von Nachlasspflegern und Kontrolle von Testamentsvollstreckern
  • Geltendmachung von Rechten am Pflichtteil (Pflichtteilsrechte) und sonstigen Auskunftsansprüchen und Rechnungslegungsansprüchenim Schwerpunkt Erbrecht
  • Begleitung beim Verfahren zur Erteilung des Erbscheins (Erbscheinerteilungsverfahren; auch eines ausländischen Erbscheines oder eines europäischen Nachlasszeugnisses/EU-Nachlasszeugnisses bei Auslandsberührung)
  • Ermittlung und Auseinandersetzung des Nachlasses (Erstellung eines Teilungsplanes, gegebenenfalls durch Klageerhebung) einschließlich der Verhandlungen mit den übrigen Miterben bei Abwicklung der Korrespondenz mit Finanzämtern, Notaren, Grundbücher, Versicherungen und Banken
  • Beratung im Falle einer Teilungsversteigerung.

Außergerichtliche Streitbeilegung
In allen Rechtsfragen werden wir zum einen außergerichtlich tätig zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens durch Verhandlungen mit Miterben, Testamentsvollstreckern, Finanzämtern, Rechtspflegern, Versicherungen, Banken und Notaren. Zum anderen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren vor Nachlass- und Finanzgerichten sowie den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Erbrecht international
Bei grenzüberschreitenden Nachlassbeständen oder Erblassern mit ausländischer Staatsangehörigkeit klären wir mit unseren Mandanten

  • Die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Nachlassgerichtes
  • Die Bestimmung des Erben nach deutschem oder ausländischem Recht
  • Die Ermittlung des Nachlasses sowie die Erbfolge in jeden einzelnen Gegenstand nach deutschem oder ausländischem Recht
  • Und führen die Korrespondenz mit Konsulaten und ausländischen Nachlassgerichten.

Dabei steht uns das jeweilige landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner der ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Banken, Versicherungen, Notaren, Gutachtern und Erbenermittlern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir an den Standorten Nürnberg und Dresden mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Banken, Versicherungen, Notare, vereidigte Gutachter oder Erbenermittler zusammen.


Muster Vorsorgevollmacht, Einzeltestament, Patientenverfügung
Damit Sie sich einen Überblick über die durch das Erbrecht geregelten Fragestellungen verschaffen können, finden Sie nachfolgend Muster für Vorsorgevollmachten, Einzeltestamente und die Patientenverfügung, erstellt von unseren Rechtsanwälten im Schwerpunktbereich Erbrecht.

Download: Vorsorgevollmacht (Muster)

Download: Einzeltestament (Muster)

Download: Patientenverfügung (Muster)

RECHTSANWALT FÜR EUROPARECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Unter Europarecht verstehen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE aus wirtschaftlicher Sicht die Regelungen im Rahmen der Europäischen Union und ihre Auswirkungen auf inländische und grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen.

Umfang der Rechtsberatung im Europarecht
Das rechtliche Beratungsspektrum an den Standorten Nürnberg und Dresden beinhaltet die wichtigsten europabezogenen Fragen, z.B. anlässlich

  • Firmengründung im Ausland,
  • Geschäftstätigkeit und Handel im Ausland,
  • grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen
  • Gewährung von Beihilfen jeglicher Form
  • Europäische Regelungen zum Wettbewerbsrecht 
  • Prüfung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (deutsches und europäisches Vergaberecht).

So vertritt unser Team Ihre Wirtschaftsinteressen auf nationalem, internationalem und insbesondere europäischem Niveau. 

Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht
Das europäische Unionsrecht bindet insbesondere in Form von Verordnungen und Richtlinien auch die deutsche Gesetzgebung, die die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzt.

Mitarbeiter im Ausland
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben gestaltet unser Team und Fachanwälte beispielsweise für Ihre Mitarbeiter im Ausland

  • Dienstverträge für Mitglieder der Geschäftsleitung,
  • Arbeitsverträge für Arbeitnehmer und
  • beraten bei der Auflösung von solchen Verträgen z. B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Entsendeverträge für Ihre Mitarbeiter.

Vertrieb europaweit
Für den Aufbau eines Vertriebsnetzes deutscher Unternehmen im Ausland genauso wie vom ausländischen Unternehmen in Deutschland entwerfen wir in den Büros in Nürnberg und Dresden unter anderem

  • Handelsvertreterverträge oder
  • Distributorenverträge und
  • beraten auch bei der Beendigung solcher Verträge, z. B. durch Kündigung.
  • Für ausländische Unternehmen, die einen angestellten Vertreter in Deutschland beschäftigen wollen, entwerfen wir die erforderlichen Arbeitsverträge und Dienstwagenregelung, übernehmen auch die Anmeldung bei den Steuerbehörden und führen die Lohnbuchhaltung.

So unterstützen wir Sie dabei, Ihren Waren- und Dienstleistungsverkehr europarechtskonform zu gestalten. 

Europaweite Durchsetzung Ihrer Forderung 
Haben unsere Mandanten als deutsches Unternehmen eine Forderung gegen ein Unternehmen im Ausland oder als ausländisches Unternehmen eine Forderung gegen einen Unternehmer in Deutschland

  • ziehen wir Ihre Forderung außergerichtlich ein,
  • erheben wir Klage vor dem zuständigen Gericht,
  • betreiben wir die Zwangsvollstreckung, auch von ausländischen Titeln durch Anerkennung nach dem EUGVO,
  • wehren wir unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.

Unterstützung von Handelsbeziehungen 
Zur Unterstützung der Handelsbeziehungen und damit des Imports und Exports von deutschen Unternehmen mit ausländischen Kunden bzw. Lieferanten, genauso wie von ausländischen Unternehmen mit deutschen Kunden bzw. Lieferanten, erstellen wir unter anderem

  • Lieferverträge (auch Rahmeenvereinbarungen mit Einzelabruf)
  • Entwicklungsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einkauf oder Verkauf
  • Lizenzverträge
  • Know-How-Verträge
  • Franchiseverträge.

Schutz und Verteidigung von geistigem Eigentum im europäischen Kontext 
Beim grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sind die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei behilflich beim Schutz und Verteidigung Ihres geistigen Eigentums beispielsweise einer europäischen Marke, eines europäischen Patents oder Geschmacksmusters und unterstützen Sie dabei

  • bei der Anmeldung und im Eintragungsverfahren
  • bei der Verteidigung Ihrer Marke gegen Verletzungen im In- und Ausland
  • gegen behauptete Ansprüche von Wettbewerber gegen Ihre eingetragenen Schutzrechte
  • gegen den Vorwurf, dass Sie gegen Marken, Patente und Geschmacksmuster etc. verstoßen.

Ij International Jurists – internationales Anwaltsnetzwerk 
Bei allen Fragen im Ausland steht unseren Mandanten das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der DR KREUZER RECHTSANWÄLTE federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmt.

Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Patentanwälten 
Bei Bedarf stellen wir Projektteams mit unseren ij Partnern sowie unseren Kooperationspartnern, zB. Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Patentanwälten, können wir bei Bedarf kurzfristig zusammen.

Muster Prüfungsschema Anwendbarkeit EuGVVO
Damit Sie prüfen können, ob Sie eine „europäische“ Forderung in Deutschland vollstrecken lassen können, finden Sie nachfolgend ein allgemeines Prüfungsschema zur Anwendung der EuGVVO (Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen bzw. Brüssel I-Verordnung).

Download: Prüfungsschema Anwendbarkeit der EUGVVO

RECHTSANWALT FÜR GESELLSCHAFTSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Gesellschaftsformen sind vielfältig. Sie bilden einer der Schwerpunkte der wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE, wobei wir Mandanten rund um die 

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), 
  • AG (Aktiengesellschaft), 
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), 
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft), 
  • KG (Kommanditgesellschaft), 
  • Stille Gesellschaft, 
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien), 
  • e.G.(Genossenschaft), 
  • den nicht rechtsfähigen und rechtsfähigen (e.V.) Verein 
  • die Stiftung sowie die 
  • Ltd. (private limited company) und  
  • SE (Societas Europaea / Europäische Gesellschaft)

in allen Rechtsfragen umfassend zur Seite stehen.  

Rechtliche Beratung zur Unternehmensgründung 
Unser Team unterstützt Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um die Unternehmens- und Gesellschaftsgründung, ist behilflich bei Startups und entwirft jeweilig auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten

  • Gesellschaftsverträge und Satzungen sowie
  • Unternehmenskaufverträge (share deal oder asset deal)
  • unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform aus Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften 

unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen zusammen mit unseren Kooperationspartnern aus dem Steuerrecht.

Einbindung von Tochtergesellschaften in die Konzernstruktur
Bei der Einbindung von Tochtergesellschaften in Ihre Konzernstruktur schlagen wir Mandanten Regelungen zum Aufbau einer Leitungshierarchie vor, z.B. durch

  • Gewinnabführungsverträge und Beherrschungsverträge oder
  • Entsendung von leitenden Mitarbeitern.

Darüber hinaus sind wir Ihnen auch bei Umwandlungsmaßnahmen und Umstrukturierungen behilflich.

Rechtsberatung für Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer
Für Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer u.a. gestalten unsere Anwälte die entsprechenden

  • Dienstverträge und
  • Geschäftsordnungen
  • und erörtern mit Ihnen auch versicherungsrechtliche Aspekte, die z.B. im Rahmen einer D&O- (Directors and Officers) Versicherung relevant werden 

Durchführung registerrechtlicher Eintragungsanmeldungen
Registergerichtliche Eintragungsanmeldungen bereiten wir vor und sorgen in Rücksprache mit Ihrem Notar und dem Registergericht für die rechtzeitige Eintragung Ihres Unternehmens.

Rechtliche Kompetenzen für Gesellschafter
Für Gesellschafter gestalten und optimieren DR KREUZER RECHTSANWÄLTE

  • Non disclosure agreements/Confidentiality agreements/Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Anteilskaufverträge und Abtretungsverträge, die Ihren Gesellschaftsanteil betreffen
  • Due diligence-Verfahren
  • Nachfolgeklauseln
  • mittelbare Unternehmensbeteiligungen
  • Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüsse.
  • Im Rahmen dessen bereiten wir für Sie gegebenenfalls auch die Abberufung der Geschäftsführung oder die Einziehung von Geschäftsanteilen vor und übernehmen die Bewertung Ihres Geschäftsanteils.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führt unser Team mit Ihren Vertragspartnern und arbeitet dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Prüfung und Abwehren von Haftungsansprüchen
Im Bereich der Haftung prüfen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Ihre Ansprüche z.B. gegenüber

  • der Gesellschaft
  • den Gesellschaftern
  • der Geschäftsführung

bzw. wehren solche Ihnen gegenüber unberechtigt geltend gemachten Ansprüche unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.

Gesellschaftsrecht international
Sollten Sie eine Neugründung oder andere Aktivitäten im Ausland planen, steht Ihnen das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS-Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Forderungsdurchsetzung für Unternehmen
Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der jeweils geeigneten Maßnahmen, ziehen Forderungen außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein, erwirken Einstweiligen Rechtsschutz und erheben Anfechtungsklagen und Nichtigkeitsklagen.
Darüber hinaus betreiben wir für Sie die Zwangsvollstreckung und greifen hierbei auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie.

Checkliste Gesellschafterversammlung
Damit Sie sich in die Problemstellungen im Rahmen der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung einarbeiten können, finden Sie nachfolgend eine allgemeine Checkliste für den Verlauf einer Gesellschafterversammlung.

Download: Checkliste Gesellschafterversammlung

RECHTSANWALT FÜR GMBH-RECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beinhaltet GmbH-rechtliche Fragen, z. B. anlässlich

  • der Gründung der GmbH: Beratung zu Stammkapital, Geschäftsführung, Eintragung im Handelsregister und weiteren gründungsrechtlichen Fragestellungen

  • der Betreuung dieser Gesellschaften u. a. bei Satzungsänderungen, Umstrukturierungen und Gesellschafterversammlungen

  • der Unternehmensnachfolge beim Generationenwechsel in Familiengesellschaften

  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Rechtliche Kompetenzen für Geschäftsführer
Für die Geschäftsführung, also den Hauptgeschäftsführer, Geschäftsführer und Prokuristen, gestalten wir

  • die erforderlichen Geschäftsordnungen sowie
  • die Dienstverträge und
  • beraten bei der Auflösung von Geschäftsführerdienstverträgen

Rechtliche Beratung zur Sonderform der GmbH: die Unternehmergesellschaft 
Die Errichtung einer Unternehmergesellschaft ("UG haftungsbeschränkt") ist seit 2008 mit einem Mindeststammkapital iHv. lediglich 1 € möglich. Selbstverständlich stehen wir Ihnen an den Standorten Nürnberg und Dresden bei der Gründung und Betreuung dieser Sonderform der GmbH ebenfalls beratend zur Seite.

Einbindung von Tochtergesellschaften
Bei der Einbindung von Tochtergesellschaften in die Konzernstruktur empfiehlt unser Team Regelungen für den Aufbau einer Leitungshierarchie, z. B.

  • durch entsprechende Beherrschungsverträge oder
  • die Entsendung von leitenden Mitarbeitern der GmbH als Obergesellschaft als Organe in die Tochtergesellschaften

Anwaltliche Beratung zur internationalen Orientierung der GmbH
Zum Tätigkeitsgebiet unserer Anwaltskanzlei gehört auch die internationale Orientierung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, z. B.

  • die Gründung einer englischen Limited - Gesellschaft (Ltd.),
  • die Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland (sog. „Auslandstöchtern“) oder
  • die Vereinbarung von internationalen joint ventures mit Partnern in den wichtigsten Industrienationen der Welt
  • Hier steht DR KREUZER RECHTSANWÄLTE das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken
Zur Gestaltung der erforderlichen Verträge bzw. Vereinbarungen führt unser Team die Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Muster-Satzung einer einfachen GmbH
Damit Sie sich in die Problemstellungen bei der Gründung, z.B. einer einfachen GmbH, besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag für den Mindestinhalt einer GmbH–Satzung in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Inhaltsverzeichnisses für die Satzung einer GmbH.

Download: Satzung einer einfachen GmbH (Muster)

RECHTSANWALT FÜR INSOLVENZRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Abteilung für Insolvenzrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützt an den Standorten Nürnberg und Dresden Gläubigerbei der Anmeldung ihrer Forderungen im Rahmen der Insolvenzordnung und auch Warenlieferanten bei der Sicherung ihres Eigentums gegen Maßnahmen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichtes.
Eine engagierte Vertretung der Interessen und die Klärung der Rechtsfragen der Gläubiger und insbesondere der Warenlieferanten ist aufgrund der regelmäßigen Aktualisierungen in der Insolvenzordnung, zuletzt im Jahr 2017, dringend geboten.

Rechtliche Sicherung der Interessen des Gläubigers
Zum Beispiel müssen Gläubigerinteressen in der Zeit zwischen dem Antrag auf Insolvenzeröffnung und dem Beschluss über eine Verfahrenseröffnung abgesichert werden. Hier agieren wir als Insolvenzanwalt und überprüfen z.B. die Anordnungvon Sicherungsmaßnahmen des Insolvenzgerichtes, z.B. nach § 21 InsO (Insolvenzordnung).

Geltendmachung von Forderungen des Gläubigers
Oft stehen Gläubigerforderungen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Handlungen des Schuldners. Hier fertigen unsere Rechts- und Fachanwältefür den Gläubiger einen Antrag gem. § 174 Abs.2 InsO fachmännisch an, um die Forderung nach § 302 Nr.1 InsO aus der Insolvenz heraus zu bekommen.

Anwaltliche Beratung für Schuldner bei unberechtigten Forderungen
Aber auch Schuldner werden in der Insolvenz immer wieder vom Insolvenzverwalter unberechtigt zur Herausgabe von Vermögenswerten herangezogen.

Umfassende Rechtsberatung im Insolvenzrecht
Wir unterstützen Sie vor allem bei:

•    Kontaktierung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Eröffnungsverfahren
•    Beratung der Gläubiger nach Ablehnung eines Eröffnungsbeschlusses, hier insbesondere Verfolgung der persönlichen und direkten Haftung von Organen insolventer Gesellschaften
•    Prüfung der Durchsetzbarkeit des Vermögensanspruches von Insolvenzgläubigern gegen die Insolvenzmasse, insbesondere Forderungsanmeldungen und Unterstützung bei einem Regress gegen Funktionsträger und Organe der Insolvenzschuldnerin
•    Prüfung einzelner Maßnahmen des Insolvenzverwalters im Falle der Fortführung der Insolvenzschuldnerin, hier beispielsweise Ausübung bei Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO (Erfüllung oder Erfüllungsablehnung, Vertretung von betroffenen Gläubigern im Falle einer Insolvenzanfechtung § 129 ff. InsO)
•    Geltendmachung von Absonderungsrechten Insolvenzmasse
•    Sowie daneben beim Forderungseinzug als Inkassoanwalt
Im sogenannten Restschuldbefreiungsverfahren unterstützen DR KREUZER RECHTSANWÄLTEBeteiligte Privatpersonen an den Standorten Nürnberg und Dresden bei der Sicherung ihrer Interessen gegenüber einem Treuhänder oder bei Beschlüssen des Insolvenzgerichtes, da viele Regelungen der Insolvenzordnung im Konflikt mit Rechtsgebieten aus dem BGB stehen können, beispielsweise beim Zusammentreffen mit erbrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Vorschriften.
Ebenso überprüfen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Unternehmen den Insolvenzplan zur Erhaltung des Unternehmens.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Die erforderlichen Gespräche führen wir mit den Behörden oder Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern zusammen, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken.

Insolvenzrecht international
Sollten Sie Aktivitäten im Ausland planen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.
Natürlich unterstützen wir auch ausländische Gläubiger bei Insolvenzverfahren und insolvenzrechtlichen Fragestellungen in Deutschland.

RECHTSANWALT FÜR INTERNATIONALES RECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE an den Standorten Nürnberg und Dresden beinhaltet die wichtigsten internationalrechtlichen Fragen, z. B. anlässlich

  • der Gründung von Gesellschaften im europäischen und internationalen Ausland, z. B. als Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen
  • der Gründung von Gesellschaften für ausländische Unternehmen in Deutschland
  • der Betreuung dieser Gesellschaften u. a. bei Satzungsänderungen, Umstrukturierungen und Hauptversammlungen

Internationales Arbeitsrecht 
Für Mitarbeiter im Ausland gestaltet unser Team

  • die Dienstverträge für Mitglieder der Geschäftsleitung
  • die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer und
  • beraten bei der Auflösung von solchen Verträgen, z. B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Vertriebsrecht im internationalen Kontext 
Für den Aufbau eines Vertriebsnetzes deutscher Unternehmen im Ausland genauso wie von ausländischen Unternehmen in Deutschland entwerfen unsere Fachanwälte für internationales Wirtschaftsrecht u. a.

  • Handelsvertreterverträge oder
  • Distributorverträge und
  • beraten auch bei der Beendigung solcher Verträge, z. B. durch Kündigung oder Anfechtung

Internationaler Forderungseinzug und Forderungsabwehr 
Haben deutsche Unternehmen als Gläubiger eine Forderung gegen ein Unternehmen im Ausland oder als ausländisches Unternehmen eine Forderung gegen ein Unternehmen in Deutschland

  • ziehen wir Ihre Forderung länderübergreifend außergerichtlich ein
  • erheben wir Klage vor dem zuständigen Gericht, auch wenn dieses sich im Ausland befindet 
  • betreiben wir die internationale Zwangsvollstreckung

Genauso wehren wir unberechtigte Forderungen gegen Sie als Schuldner ab.

Rechtliche Unterstützung internationaler Handelsbeziehungen 
Zur Unterstützung der Handelsbeziehungen deutscher Unternehmen mit ausländischen Kunden bzw. Lieferanten genauso wie ausländischer Unternehmen mit deutschen Kunden bzw. Lieferanten erstellt unser Team in Nürnberg und Dresden u. a.

Lieferverträge

  • Entwicklungsverträge
  • allgemeine Geschäftsbedingungen für Einkauf oder Verkauf
  • Lizenzverträge

Unter Einbeziehung des relevanten europäischen Rechts sowie dem anwendbaren Recht des Ziellandes  

ij INTERNATIONAL JURISTS – länderübergreifende anwaltliche Zusammenarbeit 
Bei allen Rechtsfragen im Ausland steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der DR KREUZER RECHTSANWÄLTE federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen. Projektteams zusammen mit unseren ij-Partnern können wir bei Bedarf kurzfristig zusammenstellen.

Merkblatt Einbeziehung AGB internationaler Rechtsverkehr
Damit Sie sich in die Problemstellungen z.B. bei der Einbeziehung Ihrer AGB im internationalen Rechtsverkehr besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend ein allgemeines Merkblatt zur Einbeziehung Ihrer AGB bei Auslandbezug, das aber zur Anwendung auf den Einzelfall ohne individuelle Beratung nicht geeignet ist.

Download: Merkblatt Einbeziehung AGB in den internationalen Rechtsverkehr

RECHTSANWALT FÜR KARTELLRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Aufgrund der hohen Risiken für Unternehmen empfiehlt es sich, unternehmerisches Handeln sorgfältig durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen lassen, um kartellrechtliche Verstöße zu verhindern und mitunter hohe Geldbußen und Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Das Wettbewerbsrecht, das dazu herangezogen wird, lässt sich dabei unterteilen in Regelungen zum Kartellrecht und zum Lauterkeitsrecht, wobei sich das Kartellrecht vor allem gegen Wettbewerbsbeschränkungen richtet. 

Kartellrechtliche Überprüfung Ihrer Verträge und Vereinbarungen
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden gerne bei der kartellrechtlichen Prüfung von Verträgen oder Vereinbarungen hinsichtlich folgender Punkte sowohl nach dem deutschen GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) als auch nach dem europäischen Recht (insbesondere Art. 101 und 102 AEUV) :

Im Hinblick auf das Kartellverbot

  • prüft unser Team Absprachen und deren Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen (beispielsweise bei Informationsaustausch, Preisabsprachen oder Vereinbarungen über Gebietsaufteilungen oder Gebietsschutz) sowohl zwischen Wettbewerbern als auch zwischen Lieferant und Abnehmer und  
  • prüft etwaige Freistellungen durch Gruppenfreistellungsverordnungen.

Im Zusammenhang mit der Gefahr eines Missbrauchs marktbeherrschender Stellung

  • beurteilen wir den Geltungsbereich des deutschen oder europäischen Wettbewerbsrechts bzw. Kartellrechts und anhand dessen das Vorliegen einer marktbeherrschenden- bzw. nach deutschem Kartellrecht ebenfalls ausreichenden marktstarken - Stellung und
  • prüfen im Einzelfall das Vorliegen eines missbräuchlichen Verhaltens (z.B. Boykott).

Hinsichtlich der Zusammenschlusskontrolle

  • prüft unser Team für Wirtschaftsrecht im Vorfeld einer geplanten Fusion Ihres Unternehmens die Erforderlichkeit einer Anmeldung des geplanten Zusammenschlusses, um eine Unwirksamkeit der Fusion zu vermeiden,
  • wobei die Beurteilung anhand der Umsätze der fusionierenden Unternehmen erfolgt.


DR KREUZER RECHTSANWÄLTE - internationales Kartellrecht
Bei einem Sachverhalt mit internationalem Bezug steht Ihnen über einen Anwalt aus unserer Kanzlei als direktem Ansprechpartner das spezifische Know-how über unsere Partner der ij  INTERNATIONAL JURISTS-Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, wie z.B. Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern zusammen und können in kürzester Zeit Projektteams bilden.

RECHTSANWALT FÜR KREDITRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden im Bankrecht umfasst das Kreditvertragsrecht und Kapitalanlagerecht.

Rechtsberatung im Kreditvertragsrecht 
Im Kreditvertragsrecht berät unser Team Sie bei

  • der Ausgestaltung des Darlehensvertrags 
  • der Überprüfung einzelner Vertragsklauseln (auch auf Verträglichkeit mit EU-Recht)
  • der Vereinbarung von Kreditsicherheiten, z.B. Pfandrechte, Forderungsabtretung, Sicherungsübereignung oder Bürgschaften und
  • der Formulierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Kreditverträgen, u.a. unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung zur Frage der Freigabe und Verwertung bei Globalabtretungen (Zessionen)
  • dem Widerruf des Darlehensvertrags sowie dessen Kündigung und dem Bestehen einer damit zusammenhängenden Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung
  • sowie zu Vertragspflichten des Kreditinstituts beim Online-Banking und hinsichtlich des Bankgeheimnisses.

Anwaltliche Beratung zur Absicherung Ihrer Zahlungsansprüche beim Handelskauf und Großprojekten
Beim Handelskauf, beim Kauf von Maschinen, bei Verträgen über Abwicklung von Großprojekten und insbesondere im internationalen Rechtsverkehr ist es wesentlich, wie die entsprechenden Kaufpreisansprüche bzw. Zahlungsansprüche für den Gläubiger abgesichert werden können. Hier kommen die Rechtsmittel Bürgschaft, Garantie, Akkreditiv und Patronatserklärungen in Betracht, bei deren Auswahl unser Team Sie berät.

Durchsetzbarkeit von Sicherungsansprüchen 
Fragen im Rahmen der Durchsetzbarkeit von Sicherungsansprüchen bearbeiten wir Rechtsprobleme, die sich Bezug auf den Haftungsumfang von Grundpfandrechten oder die Pfändbarkeit offener Kreditlinien stellen. 
Soll es zur Zwangsversteigerung des besicherten Grundstückes kommen, hilft unser Team auch bei der Erarbeitung neuer Tilgungspläne und bietet die Wiederaufnahme der Gespräche zur finanzierenden Bank an.

Rechtsberatung im Kreditkartengeschäft
Einen eigenen Regelungs- und Tätigkeitsbereich bildet das Kreditkartengeschäft. Zentrales Thema ist hier der Schutz gegen den Kreditkartenmissbrauch, vor allem bei Geschäften im Internet und beim Online-banking. 

In Zusammenhang mit dem Kreditkartengeschäft sind auch organisatorische Fragen zu beantworten, deren rechtliche Regelung wir für Sie übernehmen, z.B. die Gestaltung

  • des Kreditkartenprocessings
  • der entsprechenden Dienstleistungsverträge zwischen Banken, Kreditorganisationen und belegeverarbeitenden Dienstleistern.

Rechtsanwalt für internationales Kreditrecht
Bei Verträgen mit internationalem Bezug haben wir durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS Partner auf kurzem Weg Zugriff auf das landesspezifische Rechts-Knowhow und können Recherchen und Rechtsbewertungen so ohne Zeitverzögerung vornehmen. 

Zusammenarbeit mit Bankenexperten 
Geht es um Umschuldungen oder den Wechsel des Vertragspartners auf Bankenseite, so stehen Ihnen auch unsere Kooperationspartner zur Verfügung, die aufgrund langjähriger Bankentätigkeit über internes Know-how und Kontakte verfügen.

Muster-Widerrufsbelehrung Verbraucherdarlehensvertrag
Damit Sie sich einmal einen Überblick über den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags verschaffen können, finden Sie nachfolgend eine Muster-Widerrufsbelehrung nach dem Verbraucherkreditrecht.

Download: Widerrufsbelehrung Verbraucherdarlehensvertrag (Muster)

RECHTSANWALT FÜR MERGERS AND ACQUISITIONS (M&A) IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen bilden einen der Beratungsschwerpunkte der wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden.
Wir unterstützen Mandanten umfassend

  • bei dem Erwerb und dem Verkauf von Beteiligungsrechten oder Anteilen an einem Unternehmen (Share Deal) und
  • bei der Übertragung der einzelnen Vermögenswerte des Unternehmens (Asset Deal).

Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Unternehmenskaufs oder Beteiligungskaufs
Wir beraten Sie hier zu Abschluss und Gestaltung von

  • Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Absichtserklärungen (Letter of Intend) und
  • Optionen.

Rechtliche Unterstützung bei einer Due Diligence
Zur Einschätzung des Wertes, der Risiken sowie der Schwachstellen des Zielunternehmens ist ein detaillierter Eindruck des Käufers unentbehrlich. Deshalb stehen unsere Rechts- und Fachanwälte Ihnen gerne auch zur Durchführung der rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, wirtschaftlichen, technischen und personellen Prüfung des Unternehmens (Due Diligence) zur Verfügung und können infolgedessen zu Ihren Gunsten auf bestimmte Garantien oder Gewährleistungen bestehen oder aber diese auch ausschließen.

Kooperation mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Wir führen die erforderlichen Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Vertragsgestaltung beim Unternehmenskauf oder Anteilskauf selbst
Die vertraglichen Regelungen der Unternehmens- oder Anteilskaufverträge gestalten und optimieren wir jeweilig auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten. Dabei legen wir ganz besonderen Wert auf klare Vereinbarungen im Hinblick auf

  • Kaufpreis
  • Kaufpreisanpassung, variabler Kaufpreis (Earn Out), Abzug und Ermittlung von Nettofinanzverbindlichkeiten (Debt Free / Cash Free) und
  • Kaufpreissicherung.

Im Bereich der Haftung prüfen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer wegen Sach- und Rechtsmängeln oder Garantien bzw. wehren solche Ihnen gegenüber unberechtigt geltend gemachten Ansprüche unter Kostenbelastung des Käufers ab.

Prüfung der Zustimmungserfordernisse und Eintragung beim Registergericht
Gemeinsam mit Ihnen definieren wir die jeweiligen gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Form- und Zustimmungserfordernisse und bereiten registergerichtliche Eintragungsanmeldungen vor. In Rücksprache mit dem Notar und dem Registergericht sorgen wir für die rechtzeitige Eintragung.

Rechtliche Beratung zu den Formen des Unternehmenskaufs
Gerne beraten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie auch zu alternativen Formen des Unternehmenskaufs, Unternehmensverkaufs, bzw. der Unternehmensbeteiligung, z.B.

  • zum Beitritt infolge einer Kapitalerhöhung
  • zum Beteiligungstausch (Share-for-money-deal, Share-for-share-deal)
  • zur Verschmelzung und
  • zu Joint-Ventures.

Als zusätzlich auf das Dienstvertragsrecht und Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei sind wir für Sie gerne auch in diesem Bereich tätig. Oft werden hier insbesondere der Betriebsübergang und dessen rechtliche Folgen sowie Fragen der betrieblichen Altersversorgung relevant.
 
Kartellrechtliche Prüfung des Kaufs
Selbstverständlich erörtern wir mit Ihnen auch kartellrechtliche Berührungspunkte Ihrer geplanten Aktion und finden die für Sie optimale Lösung.

M&A International
Sollten Sie eine Übernahme oder einen Verkauf ins Ausland planen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Durchsetzung Ihrer Forderungen
Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der jeweils geeigneten Maßnahmen, ziehen Forderungen außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein und erwirken Einstweiligen Rechtsschutz.
Darüber hinaus betreiben wir für Sie die Zwangsvollstreckung und greifen hierbei auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie.

Download: Prüfungsablauf einer Due Diligence
Damit Sie sich einmal einen Überblick über die wesentlichen Prüfungspunkte im Rahmen einer Due Diligence verschaffen können, finden Sie nachfolgend eine allgemeine Checkliste:

Download: Checkliste zur Durchführung einer Due Diligence (Muster)

 

RECHTSANWALT FÜR MIETRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Dr. Kreuzer Rechtsanwälte berät Sie in Nürnberg und Dresden zu mietrechtlichen Fragen, sowohl für die Gewerbemiete, als auch für die Wohnraummiete, z.B. anlässlich

  • des Abschlusses eines Mietvertrags
  • der monatlichen Mietzinszahlung
  • von Betriebskostenabrechnungen
  • der Beendigung des Mietverhältnisses.


Rechtliche Beratung für Vermieter

  • gestalten wir Mietverträge und Übergabeprotokolle bzw. Übernahmeprotokolle für den Beginn bzw. die Beendigung eines Mietverhältnisses
  • entwirft unser Team Kündigungserklärungen für die Fälle von ordentlichen Kündigungen, z.B. bei Vorliegen eines Eigenbedarfsgrundes, und von einer außerordentlichen fristlosen Kündigung, z.B. bei Zahlungsverzug des Mieters
  • entwerfen wir Schriftsätze zur Durchsetzung einer Mieterhöhung
  • machen wir das Vermieterpfandrecht geltend und setzen Schadensersatzforderungen durch, beispielsweise bei Beschädigung des vermieteten Eigentums.
  • beraten wir Sie zu Fällen des Eigenbedarfs und dessen Durchsetzung


Rechtliche Beratung für Mieter

  • überprüfen wir Mietverträge und bieten anwaltliche Beratung über die Zulässigkeit von einzelnen Mietvertragsklauseln, wie z.B. Regelungen zur Überwälzung der Pflicht zur Durchführung von Reparaturen oder Schönheitsreparaturen,
  • überprüfen wir Betriebskostenabrechnungen auf Schlüssigkeit,
  • entwerfen unsere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kündigungserklärungen für Fälle der ordentlichen und außerordentlichen fristlosen Kündigung, z.B. bei Unzumutbarkeit des Weiteren Festhaltens an dem Mietvertrag,
  • machen wir eine Minderung des Mietzinses (Mietminderung) geltend bei Vorliegen von Mängeln des Mietobjekts.


Gerichtliches und außergerichtliches Tätigwerden
In allen Fällen werden wir zum einen außergerichtlich zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens tätig durch Verhandlungen mit dem Vertragspartner. Zum anderen vertreten unsere Anwälte im Schwerpunkt Mietrechtdie Interessen unserer Mandanten auch in einem gerichtlichen Rechtsstreit.

Rechtsanwalt für internationales Mietrecht
Bei grenzüberschreitender Sachverhalten im  Mietrecht steht DR KREUZER RECHTSANWÄLTE das landesspezifische Know-how bei der Fertigung von internationalen Verträgen oder Durchsetzung von Ansprüchen direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONALJURISTSGruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Muster Inhaltsverzeichnis Mietvertrag
Damit Vermieter bei der Erstellung des Mietvertrages alle wichtigen Punkte berücksichtigen, haben wir im Anhang ein Muster-Inhaltsverzeichnis für einen Mietvertrag für Sie zusammengestellt, der die wichtigsten Problempunkte beinhaltet.

Download: Inhaltsverzeichnis eines Mietvertrags (Muster)

RECHTSANWALT FÜR PACHTRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet im Pachtrecht die Behandlung von Fragen, z.B. anlässlich

  • des Abschlusses eines Pachtvertrages
  • der monatlichen Zahlung des Pachtzinses
  • von Betriebskostenabrechnungen
  • der Beendigung des Pachtverhältnisses

Für Verpächter

  • gestalten wir Pachtverträge und Übergabe- bzw. Übernahmeprotokolle für den Beginn bzw. die Beendigung eines Pachtverhältnisses
  • entwerfen wir Kündigungserklärungen für die Fälle von ordentlichen Kündigungen und von außerordentlichen fristlosen Kündigungen, z.B. bei Zahlungsverzugs des Pächters
  • entwerfen wir Schriftsätze zur Durchsetzung eines Pachtzinserhöhungsverlangens
  • machen wir das Verpächterpfandrecht geltend und setzen Schadensersatzforderungen durch, beispielsweise bei Beschädigung des verpachteten Eigentums

Für Pächter

  • überprüfen wir Pachtverträge und beraten über die Zulässigkeit von einzelnen Pachtvertragsklauseln
  • überprüfen wir Betriebskostenabrechnungen auf Schlüssigkeit
  • entwerfen wir Kündigungserklärungen für Fälle der ordentlichen und außerordentlichen fristlosen Kündigung, z.B. bei Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens an dem Pachtvertrag
  • machen wir eine Minderung des Pachtzinses geltend bei Vorliegen von Mängeln des Pachtobjektes

Gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung im Pachtrecht
In allen Fällen werden unsere Rechts- und Fachanwälte zum einen außergerichtlich zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens tätig durch Verhandlungen mit dem Vertragspartner. Zum anderen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in einem gerichtlichen Rechtsstreit.
Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Zur Gestaltung der erforderlichen Verträge bzw. Vereinbarungen führen wir die Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.
Pachtrecht international
Bei Fällen mit Auslandsberührung steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS – Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Muster eines Inhaltsverzeichnisses für einen Pachtvertrag

RECHTSANWALT FÜR VEREINSRECHT UND VERBANDSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Verbände werden regelmäßig gegründet als Vereinigungen zur Förderung von wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder politischen Zwecken. Häufig schließen sich mehrere Vereine, die einen gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgen, zu einem Dachverband auf überregionaler Ebene zusammen (Vereinsverband).

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet satzungsrechtliche Fragen, wie z.B.

  • Ein- und Austritt von Mitgliedern
  • Beiträge der Mitglieder
  • Bildung des Vorstandes
  • Anforderungen an Satzungsänderungen
  • Gemeinnützigkeit und Steuern

Rechtsberatung zur Haftung von Organmitgliedern
Im Bereich der Haftung der Organmitglieder berät unser Team z.B. bei

  • Bestellung und Abberufung von Vorständen und Geschäftsführern
  • Persönliche Inanspruchnahme von Organmitgliedern aus der Verbandstätigkeit
  • Horizontale und vertikale Zuständigkeitsverteilung zur Haftungsreduktion im Bereich des Vorstandes und der Geschäftsleitung

Bei unserer Tätigkeit beachtet unser Team auch die praktische Umsetzung und beraten über Vergütungsstruktur der Vorstände und Geschäftsführer sowie zur Problematik der Verbandsklagebefugnis.

Anwaltliche Beratung in Versicherungsfragen für Verbandsmitglieder
Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist bei einem Verband die ordnungsgemäße Versicherung der Organmitglieder einschließlich der Frage nach einer D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung). Auch der Zwangsvollstreckung und dem Einstweiligen Rechtsschutz kommt im Verbandsrecht besondere Bedeutung zu, da im Streitfall kurze Reaktionszeiten sicherzustellen sind.

Vereinsrecht international
Bei europaweit und international tätigen Verbänden begleitet DR KREUZER RECHTSANWÄLTE die Gründung und die Aktivitäten des Verbandes. Bei grenzüberschreitenden Verbandsaktivitäten klären wir mit Mandanten

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Gerichts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitend tätigen Verband und
  • Haftungsvoraussetzungen nach deutschem oder ausländischem Recht.

Hier steht uns das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus dem Bereich Vereine, Banken, Industrie-Versicherer, Marktforschungsunternehmen zusammen.

Download: Checkliste Rechtsformwahl
Damit Sie sich eine ersten Eindruck über das Vereinsrecht und Verbandsrecht verschaffen können, finden Sie nachfolgend eine unserer Checklisten:

RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützen Sie in Nürnberg und Dresden rund um die Erstellung von Verträgen und bei der Beurteilung der rechtlichen Folgen von Vertragsabschlüssen. Zudem sind wir behilflich bei Vertragsverhandlungen und entwerfen die jeweils auf Ihren konkreten Fall zugeschnittenen Verträge, wie z.B.

  • Kaufverträge,
  • Unternehmenskaufverträge,
  • Miet- und Pachtverträge,
  • Entwicklungsverträge,
  • Lieferverträge,
  • Dienstleistungsverträge,
  • Rahmenvereinbarungen,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  • Gesellschaftsverträge,
  • Arbeits- und Dienstverträge,
  • Eheverträge und
  • Erbverträge.

Vertragsentwurf und Verhandlungsführung
Für die Umsetzung und Absicherung Ihrer Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich entwirft und gestaltet unser Team die individuell hierfür erforderlichen Vereinbarungen, gerne auch direkt in anderen Sprachen, wie z.B. Englisch oder Italienisch. Von der Erstberatung über die Verhandlungen bis zum Abschluss mit Ihrem Vertragspartner steht unser Team Mandanten beratend zur Seite.
Die erforderlichen Verhandlungen führen wir auch unmittelbar mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Vertragsrecht international
Sollte der angestrebte Vertrag Bezug zum Ausland besitzen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Überblick Inhalte AGB
Damit Sie sich in die Problemstellungen im Rahmen der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen

Download: Überblick über die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen

RECHTSANWALT FÜR UNTERNEHMENSSANIERUNG IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Gegenstand von Sanierungen ist das Unternehmen in der Krise, die der Unternehmer durch Sanierungsmaßnahmen überwinden will. Weil eine solche Krise ggf. erst wahrgenommen wird, wenn sie bereits existiert, werden an den Unternehmer hohe Anforderungen gestellt. Eine Liquiditätskrise beispielsweise wird erst offenkundig, nachdem die Banken weitere Kredithingaben verweigern. Bei der Ursachenanalyse erkennt der Unternehmer dann, dass seine Eigenkapitalquote z.B. durch einen mit Fremdkapital finanzierten Lageraufbau, stark gesunken ist. Nun gilt es, einzelne Sanierungsmaßnahmen zu beraten und zu entscheiden.

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beinhaltet vertragsrechtliche Fragen, wie z.B.

  • Straffung des Zahlungsverkehrs
  • Überprüfung von Fremdleistungen
  • Überprüfung der Einkaufskonditionen (anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ AGB)
  • Abbau von Kundenkrediten
  • Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Vermögen

Sowie am individuellen Fall orientiert

  • Ggf. Klärung insolvenzrechtlicher Fragestellungen (zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens, der Insolvenzverwaltung, der Einsetzung eines Insolvenzverwalters und der Erstellung eines Insolvenzplans, sowie Informationen z.B. über die Einsetzung eines Schutzschirmverfahrens)
  • Beratung in damit verbundenen Fragen im Wettbewerbsrecht und Wirtschaftsrecht.


Rechtsberatung bei Fragen zum Kreditrecht
Im Bereich der kreditrechtlichen Aspekte steht unser Team ihnen bei der Sanierungsberatung unter anderem bei Fragen zu

  • Umgestaltung der bestehenden Kredite in der Krise
  • Eingriffsmöglichkeiten der Bank in die Geschäftsführung des Unternehmers
  • Aufklärungspflichten der Bank

beratend zur Seite. Bei unserer Tätigkeit beachten wir auch die taktische Umsetzung und gehen mit dem Unternehmer anhand von Checklisten die einzelnen Optimierungsmöglichkeiten durch.

Sanierung international tätiger Unternehmen
Bei der Rechtsberatung internationaltätiger Unternehmen begleiten wir die grenzübergreifende Unternehmenssanierung, z.B. Optimierung von (Auslands-)Lieferverträgen, und klären wir mit unseren Mandanten

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Rechts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Vertrag und Rechtsverkehr, sowie
  • die Möglichkeit der Preis bzw. Kostenoptimierung des Vertrags nach dem ausländischen Recht

Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Ergänzende Beratung im Arbeitsrecht und Durchführung einer Zwangsvollstreckung
Von besonderer Bedeutung in der Praxis der Unternehmenssanierung sind auch arbeitsrechtliche Sofortmaßnahmen, z.B. Vereinbarungen mit dem Betriebsrat. Auch der Zwangsvollstreckung kommt bei der Unternehmenssanierung besondere Bedeutung zu, da hier Gläubiger oftmals Sicherung an einer Immobilie erlangen können.

Zusammenarbeit mit Banken, Versicherungen, Steuerberatern, Unternehmensberatern und Gutachtern
Bei der Unternehmenssanierung arbeiten unsere Sanierungsexperten mit Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Banken, Versicherung, Steuerberatung, Unternehmensberatungund mit vereidigten Gutachtern zusammen.

Download: Checkliste Unternehmenssanierung
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie hier einen Auszug unserer Checkliste Unternehmenssanierung.

Unser Team im Bereich Kaufen & Verkaufen berät Sie gerne

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Büro Nürnberg
0911 2022 0
nuernberg@kreuzer.de

Büro Dresden
0351 31550 0
dresden@kreuzer.de

 

Nürnberg

Dr. Günther Kreuzer

Rechtsanwalt
Corrispondente del Consolato Generale d'Italia
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nürnberg

Dr. Wolfgang Kreuzer, LL.M.

Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
 

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht