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RECHTSANWALT FÜR ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet AGB-rechtliche Fragen, z. B. anlässlich der

  • Erstellung von AGB für den Verkauf, den Einkauf oder auch Rahmenvereinbarungen, z.B. für Kooperationen, für Start-Ups oder für Online-Shops

  • Prüfung, Verbesserung und das Überarbeiten vorhandener AGB

  • Prüfung und Bewertung fremder Geschäftsbedingungen

  • Beratung bei der Einbeziehung von AGB im internationalen Handelsverkehr

  • Prüfung, ob bei Verträgen Ihre AGB oder die Ihres Vertragspartners gelten, und, welche Folgen dies für Sie hat.
     

Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
So erstellen wir maßgeschneiderte AGB, also zum Beispiel auch allgemeine Reisebedingungen, allgemeine Bausparbedingungen, allgemeine Spediteurbedingungen, sowie allgemeine Versicherungsbedingungen, die sie einbeziehen können. 

Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Potentiell können täglich neue Entscheidungen zum AGB-Recht ergehen, die dazu führen können, dass Teile Ihrer Vertragsbedingungen unwirksam werden. Wir als Anwalt für Allgemeine Geschäftsbedingungen übernehmen für Sie die entsprechende Kontrolle und sorgen dafür, dass Ihre AGB auf den neuesten Stand kommen. So sind Sie sicher vor Abmahnungen aufgrund unzulässiger Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) international
Zum Tätigkeitsgebiet von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden gehört auch die internationale Orientierung von Unternehmen, z. B.

  • die Gestaltung von englisch- oder italienischsprachigen AGB
  • die Beratung bei der Absicherung Ihrer Interessen nach dem UN-Kaufrecht
  • Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar, Banken
Zur Gestaltung und Formulierung der Verträge oder der erforderlichen AGB führen wir die Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten unsere Anwälte in Nürnberg und Dresden mit Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Muster Inhaltsverzeichnis AGB 
Damit Sie sich in die Problemstellungen bei der Gestaltung von AGB besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag unserer Fachanwälte für den Mindestinhalt von AGB in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Inhaltsverzeichnisses für die AGB für den Bereich des Handels zwischen zwei Unternehmen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis AGB

RECHTSANWALT FÜR DATENSCHUTZRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Der Datenschutz verwirklicht das Grundrecht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet die aktive Wahrung des Datenschutzes, z.B.

  • datenschutzkonforme Speicherung und Verwendung der unternehmerisch erlangten Daten von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern und die damit verbundene Wahrung deren Privatsphäre
  • Prüfung bestehender und Entwurf neuer Speicher- und Verarbeitungswege von unternehmerisch erlangten Daten in Konformität mit der 2018 in Kraft getretenen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung - Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG)
  • der Auftragsdatenverarbeitung (ADV) durch Ihr Unternehmen, z.B. durch Beauftragung eines Callcenters zur Kommunikation mit Kunden, Ablage personenbezogener Daten auf extern gehosteten Servern, Wartungsdienstleistungen, oder der Entsorgung von Akten und Daten durch externe Unternehmen
  • Wahrnehmung der durch vielfältige Gesetze zum Datenschutz geschaffenen Rechte für Bürgerinnen und Bürger, also z.B. im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Erstellen von eventuell nötigen Unterlassungserklärungen
  • Sonstige datenschutzrechtliche Rechtsfragen, bedingt durch die steigende Digitalisierung und Videoüberwachung


Datennutzung durch Unternehmen – Entwicklung eines Datenschutzkonzepts
Im Bereich der Datennutzung durch Unternehmen beraten unsere Rechtsanwälte Sie z.B. bei der Entwicklung eines Datenschutzkonzepts

  • Regelung der Nutzung und Überwachung für die Internetnutzung im Unternehmen
  • Vereinbarungen zur Weitergabe von Daten und zum Export ins Ausland
  • Erstellung von Datenschutzerklärungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen und im sonstigen Vertragsrecht
  • Durchführung von Datenschutzprüfung für E-Commerce-Systeme/Onlineshops und deren AGB
  • Klärung der Rechte und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten

 
Datennutzung durch Unternehmen - Wahrnehmung von Datenschutzrechten
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie außerdem im Bereich der Wahrnehmung von Datenschutzrechten, z.B. bei der Auskunft, Beschränkung der Weitergabe und Löschung eigener Daten in den folgenden Bereichen:

  • örtliche oder Landesverwaltung, Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Wirtschaft, z.B. Schufa, Schuldnerverzeichnis
  • Adresshandel und Werbung, z.B. Verband der Adressenverläger, Telekom, deTe-Medien
  • Gesundheitsbehörden, wie Krankenkassen, Ärzte
  • Sozialverwaltung, wie BfA, LVA, Sozialamt, Wohngeldamt
  • Telekommunikation und Medien, wie Telekom und Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

 
Datenschutzrecht international – Beratung und Vertretung
Bei gemeinschaftsweit oder international tätigen Unternehmen beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden

  • zu den Auswirkungen der verschiedenen Datenschutzrichtlinien (Safe Harbor-Abkommen)
  • der Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den zu gewährenden Datenschutz und
  • der Möglichkeit des Exports von Daten ins Ausland oder des Imports von Daten nach Deutschland.

 Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
  
Zusammenarbeit mit IT-Technik, Versicherung, Kreditsicherung, Marketing, Kommunikation und Personalplanung
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeitet unsere Anwaltskanzlei bei der Rechtsberatung mit eigenen Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen IT-Technik, Versicherung, Kreditsicherung, Marketing, Kommunikation und Personalplanung zusammen.
 


Download: Auskunftsabfrage Schufa – wirtschaftsbezogene Daten
Damit Sie sich im Bereich der wirtschaftsbezogenen Daten, z.B. bei der Speicherung durch die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie nachfolgend einen Entwurf zur Auskunftsabfrage über erfasste Daten, verfasst von unseren Rechtsanwälten auf dem Spezialgebiet Datenschutz:

Download: Antrag Schufa-Selbstauskunft

RECHTSANWALT FÜR GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden jederzeit in Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, beispielsweise anlässlich 

  • von Erfindungen und Entwicklungen,
  • der Entstehung von Markenrechten, Firmennamen, Eingehen von Kooperationen

Vertragsgestaltung gewerblicher Rechtsschutz
Für diese Fälle gestalten wir für Sie

  • Kooperationsverträge
  • Lizenzverträge und
  • Know-how-Verträge

Eintragung von Schutzrechten
Im Falle, dass Sie eine Eintragung dieser Schutzrechte wünschen, melden unsere Rechts- und Fachanwälte auf internationaler und nationaler Ebene gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Patentanwälte, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Notariat, an:

  • Wortmarken und Bildmarken
  • Topografien (geschützt im Rahmen des Halbleiterschutzgesetzes)
  • Patente bzw. Patentschutz
  • Geschmacksmuster, also eingetragenen Designs
  • Gebrauchsmuster

Wir betreuen Sie hierbei während der Eintragungsphase im Schriftverkehr mit den jeweiligen Ämtern, die auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene agieren. So z.B. beim Kontakt mit dem DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt), der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) oder der WIPO (World Intellectual Property Organization).

Anwaltliche Vertretung bei der Verletzung von Schutzrechten
Ebenso vertreten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie bei Streitigkeiten im Bereich der Verletzung Ihrer Schutzrechte und prüfen insofern den einzelnen Schutzbereich Ihrer Rechte und das Vorliegen von Verletzungen. Diese können beispielsweise durch das unerlaubte Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen (auch durch Import und Export) oder den Gebrauch Ihres Schutzrechts verursacht werden.  Weiterhin verfassen wir für Sie kurzfristig entsprechende Mahnschreiben bei vorliegenden Schutzrechtsverletzungen.
Dabei planen und begleiten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE das gesamte Vorgehen von der Abmahnung über das gerichtliche Verfahren in Form des

  • einstweiligen Rechtsschutzes
  • außergerichtlichen Abschlussschreibens im einstweiligen Rechtsschutz
  • Hauptsacheverfahrens

Gewerblicher Rechtsschutz international
Bei internationalen Schutzrechten und Verletzungen durch im Ausland ansässige Unternehmen steht uns das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnus Liszenzvertrag und Know-How Vertrag
Damit Sie für wichtige Regelungsbereiche bei der Erstellung von Lizenzverträgen oder Know-How-Verträgen problembewusster werden, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag für den Inhalt solcher Verträge in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassendes Inhaltsverzeichnisses.

Download: Muster-Inhaltsverzeichnis für einen Lizenz- und Know-How-Vertrag

RECHTSANWALT FÜR IT-RECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

In der IT-Branche sind Sie oftmals mit juristischen Problemen aus dem Bereich des Computerrechts, EDV-Rechts, Internetrechts, Onlinerechts, Telekommunikationsrecht, Informationstechnologie(IT)-Rechts oder Softwarerechts konfrontiert, insbesondere wenn Sie als Softwareentwickler, Fachhändler oder Vertragshändler tätig sind oder Onlinegeschäfte abwickeln.

Das Beratungsspektrum
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst hier insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung.

Rechtliche Beratung rund um das Thema Software
Im Hinblick auf die Entwicklung, Pflege, Anpassung und Wartung von Software erstellen, gestalten und optimieren unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Softwareunternehmen, Softwareentwickler und ihre Vertragspartner 

  • die entsprechend notwendigen Verträge sowie
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Rechtliche Fragestellungen zur Lieferung von Hardware und Software
Im Hinblick auf die Lieferung von Hardware, Software oder beidem kombiniert gestalten wir für Unternehmen sowie Fachhändler und Vertragshändler

  • Vertriebsverträge
  • Installationsverträge
  • Kaufverträge, Mietverträge oder Leasingverträge
  • Systemverträge
  • Rechenzentrumsverträge
  • Beraterverträge und Schulungsverträge.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfung, Notar, Unternehmensberatung und Banken
Zur Gestaltung der erforderlichen Vereinbarungen führen unsere erfahrenen Rechts- und Fachanwälte die Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten, wo es die Aufgabenstellung erfordert, mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.

Mängelgewährleistung und andere Störungen im Vertragsverhältnis
Im Rahmen der Mängelgewährleistung und anderen Störungen im Vertragsverhältnis beraten wir Sie zu Ihren Rechten und Pflichten gegenüber Ihren Vertragspartnern.

Besondere Vertriebs- und Vertragsformen
Bei besonderen Vertriebsformen und Vertragsformen beraten die Anwälte unserer Kanzlei zu den für Sie relevanten Auswirkungen und insbesondere auch zum Bestehen und den konkreten Rechtsfolgen etwaiger Widerrufsrechte bei

  • Providerverträgen
  • Werbeverträgen
  • Internetgeschäften (z.B. Fernabsatzverträge, Internet-Auktionen).

 
Kaufrecht im Internet
Gleichzeitig beraten wir Onlineverkäufer und -Käufer auch zum Kaufrecht bei Geschäften im Internet, unter anderem zu:

  • Kaufvertragsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Rückabwicklung von im Internet geschlossenen Kaufverträgen
  • gesetzliche Regelungen zum Rückruf

Internetrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beraten wir Sie in Nürnberg und Dresden insbesondere zu

  • Lizenzverträgen
  • Knowhow-Verträgen
  • Kooperationsverträgen
  • den weiteren Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Software und Datenbanken (urheberrechtlich, patentrechtlich oder wettbewerbsrechtlich, gemäß EG-Softwareschutz-Richtlinie, Warenzeichen, Marken).
    Aufklärungs-, Hinweis-, und Beratungspflichten

In Bezug auf Aufklärungspflichten, Hinweispflichten und Beratungspflichten sowie bezüglich der Einbindung von EDV in Ihre betrieblichen Abläufe und Ihre Organisation und in dem aufgrund der zunehmenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit immer bedeutender werdenden Sektor des Datenschutzes erörtern wir mit Ihnen bei Bedarf die Rechtslage sowie Ihre Rechten und Pflichten gegenüber Vertragspartnern und Dritten.

Rechtliche Beratung im Domainrecht
Im Domainrecht beraten wir Sie umfassend zur Rechtslage und Ihren Ansprüchen.

Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen
Bezüglich der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der geeigneten Maßnahmen, ziehen die Forderung außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein und betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung. Hierbei greifen wir auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie. Unberechtigt gegen Sie geltend gemachte Forderungen wehren wir unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.

IT-Recht international
Im Rahmen des internationalen Vertragsrechts sowie des internationalen Handels- und Wirtschaftsrechts (CISG, UN- Kaufrecht , Internationales Privatrecht, EuGVÜ, Fernabsatzrichtlinie) gestalten und optimieren wir für Ihr international orientiertes Unternehmen die erforderlichen Verträge und klären mit Ihnen bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts sowie
  • die Anwendung des deutschen oder ausländischen Rechts.

Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis Wartungsvertrag
Damit Sie sich einen Überblick über die rechtlichen Problemstellungen beispielsweise im Rahmen eines Wartungsvertrages machen können, finden Sie nachfolgend einen von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE erstellten allgemein gehaltenen Vorschlag für den Inhalt eines solchen Vertrages in Form eines noch auf Ihren individuellen Fall anzupassenden Inhaltsverzeichnisses.

Download: Muster eines Inhaltsverzeichnisses für einen Wartungsvertrag

RECHTSANWALT FÜR MARKENRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden als Inhaber einer Marke, eines Unternehmenskennzeichens, eines Werktitels oder einer Geschäftsidee u.v.m. bei der Realisierung Ihrer Markenrechte und geben Mandanten rechtlichen Rat bei der Verletzung dieser Rechte.

Schutz von Marke, Firmennamen, Werktiteln oder Logos durch Nutzung und Eintragung
Die Marke, der Firmenname oder das Unternehmenskennzeichen werden im Markengesetz zugunsten des Inhabers/ Benutzers geschützt und sichern die Unterscheidung von eigenen Dienstleistungen oder Waren zu fremden.

Dieser Schutz entsteht durch:

  • Benutzung,
  • Anmeldung und darauf folgende Eintragung.

Unser Team berät und begleitet Sie bei der Eintragung Ihrer Marke national und international unter Beachtung der geltenden Vorschriften, unter anderem aus dem Markengesetz (MarkenG), der EU Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) zu den sogenannten Unionsmarken, oder dem anwendbaren internationalen Markenrecht. 

Festlegen des Schutzbereichs
Wir legen mit Ihnen den Schutzbereich für Ihre Tätigkeit nach dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis fest und führen die Korrespondenz mit den Behörden.

Gestaltung von Lizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen
Darüber hinaus beratet und gestaltet unser Team für Sie z.B.

  • Lizenzverträge
  • Abgrenzungsvereinbarungen

Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Markenrechte
Um die Markenrechte wirksam durchzusetzen, beraten wir Sie außergerichtlich bezüglich

  • Abmahnung und strafbewehrter Unterlassungserklärung sowie
  • bei der Fertigung von Schutzschriften.

Im gerichtlichen Verfahren beinhaltet unser Leistungsspektrum:

  • Erwirkung einer einstweiligen Verfügung (mit und ohne Sequestration = Verwaltung einer Sache durch einen Dritten)
  • Widerspruch bzw. Erwiderung auf einen Widerspruch
  • Abschlussschreiben bzw. Abschlusserklärungen parallel zum einstweiligen Rechtsschutz
  • Durchführung von Klageverfahren und Stellung von Ordnungsmittelanträgen bei Verstößen gegen einstweilige Verfügungen oder Urteile
  • Forderungen von Schadensersatz 

Beratung im Strafrecht bei unerlaubter Benutzung Ihrer geschützten Marken
Strafrechtlichen Beistand bieten wir
, wenn es um die Frage der unerlaubten Verwertung geschützter Marken geht, sprich um die Fertigung sogenannter Plagiate.
Das Markenrecht stellt das unerlaubte Benutzen und Kennzeichnen mit geschützten Marken unter Strafe und deckt mit seinem Schutz auch Unternehmenskennzeichen, Firmennamen und Werktitel ab und ist für seine Inhaber ein wichtiger Schritt beim sogenannten Branding, also der Entwicklung von Markennamen.
Die strafrechtliche Verfolgung ist auf Strafantrag möglich, oder wenn die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Hierbei können im Rahmen von Hausdurchsuchungen auch Gegenstände, die sich auf eine markenrechtliche Straftat beziehen, eingezogen werden.

Rechtsanwalt für Markenrecht international 
Bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit oder internationalen Marken steht uns das landesspezifische Know-how bei der Fertigung von internationalen Verträgen oder Durchsetzung von Ansprüchen direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und Notaren
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten, Notaren zusammen.

Muster-Inhaltsverzeichnis Lizenzvertrag
Damit Sie die Regelungsbereiche eines Lizenzvertrages auf einen Blick betrachten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag für den Inhalt eines Lizenzvertrages in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Vertragsentwurfs.

Download: Inhaltsverzeichnis Lizenzvertrag (Muster)

RECHTSANWALT FÜR MUSTERRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie in Nürnberg und Dresden als Inhaber eines geistigen Schutzrechtes wie Patent, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster bei der Realisierung und bei der Verletzung Ihrer Rechte.

Schutz durch Eintragung
Musterrechte können durch Eintragung geschützt werden.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Eintragung national und international. Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen legen mit Ihnen den Schutzbereich durch die Anmeldschrift in Zusammenarbeit mit Patentanwälten fest und führen die Korrespondenz mit den Behörden.

Gestaltung von Lizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen
Darüber hinaus beraten und gestalten wir für Sie z.B.

  • Lizenzverträge
  • Abgrenzungsvereinbarungen

Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Musterrechte
Um die Musterrechte wirksam durchzusetzen, beraten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie außergerichtlich bezüglich

  • Abmahnung und strafbewehrter Unterlassungserklärung sowie
  • bei der Fertigung von Schutzschriften.

Im gerichtlichen Verfahren beinhaltet unser Leistungsspektrum:

  • Erwirkung einer einstweiligen Verfügung (mit und ohne Sequestration = Verwaltung einer Sache durch einen Dritten)
  • Widerspruch bzw. Erwiderung auf einen Widerspruch
  • Abschlussschreiben bzw. Abschlusserklärungen parallel zum einstweiligen Rechtsschutz
  • Durchführung von Klageverfahren und Stellung von Ordnungsmittelanträgen bei Verstößen gegen einstweilige Verfügungen oder Urteile.
  • Forderungen von Schadensersatz

Anwaltliche Beratung im Strafrecht bei unerlaubter Verwertung geschützter Muster
Strafrechtlichen Beistand bieten unsere Rechts- und Fachanwälte, wenn es um die Frage der unerlaubten Verwertung geschützter Muster geht, sprich um die Fertigung sogenannter Plagiate.
Die strafrechtliche Verfolgung ist auf Strafantrag möglich, oder wenn die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Hierbei können im Rahmen von Hausdurchsuchungen auch Gegenstände, die sich auf eine musterrechtliche Straftat beziehen, eingezogen werden.

Rechtsanwalt für internationales Musterrecht
Bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit oder internationalen Mustern steht DR KREUZER RECHTSANWÄLTE das landesspezifische Knowhow bei der Fertigung von internationalen Verträgen oder Durchsetzung von Ansprüchen direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe. zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und Notaren
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. Wirtschaftprüfern, Patentanwälten, Notaren zusammen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis Lizenzvertrag
Damit Sie die Regelungsbereiche eines Lizenzvertrages auf einen Blick betrachten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag für den Inhalt eines Lizenzvertrages in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Vertragsentwurfes:

Download: Musterinhaltsverzeichnis für einen Lizenzvertrag

RECHTSANWALT FÜR GEWERBLICHES NAMENSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie in Nürnberg und Dresden als Namensinhaber, Inhaber eines Unternehmenskennzeichens usw., bei der Realisierung Ihrer Namensrechte und Markenrechte und geben Ratstellung bei der Verletzung Ihrer Rechte.

Schutz Ihres Namens, Firmennamens, Unternehmenskennzeichens und Ihrer Marke
Ihr Name, der Firmenname (die sogenannte „Firma“ Ihres Unternehmens) oder das Unternehmenskennzeichen, sowie Ihre „Marke“, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bzw. im Markengesetz zugunsten des Inhabers/ Benutzers geschützt. Ihre Rechte bestehen im privaten und gewerblichen Bereich, bei Domainnamen, auf Webseiten im Internet, Firmennamen, usw.

Der Schutz entsteht durch

  • Namensinhaberschaft
  • Anmeldung und Eintragung
  • Benutzung

Wir beraten und begleiten Sie beim Schutz Ihrer Rechte national und international.

Unsere Anwälte legen mit Ihnen den Schutzbereich Ihrer privaten oder gewerblichen Rechte fest und führen die Korrespondenz mit den Behörden. Dabei prüfen wir bei den zuständigen Behörden auch, ob zum Beispiel Ihr Firmenname noch frei oder bereits durch eine vorherige Markenanmeldung vergeben ist.

Gestaltung von Lizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen
Darüber hinaus beraten und gestalten wir für Sie z.B.

  • Lizenzverträge
  • Abgrenzungsvereinbarungen

Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Namensrechten
Um die Namensrechte wirksam durchzusetzen, beraten unsere Rechts- und Fachanwälte Sie außergerichtlich bezüglich

  • Abmahnung und strafbewehrter Unterlassungserklärung sowie
  • der Fertigung von Schutzschriften.

Anwaltliche Vertretung vor Gericht
Im gerichtlichen Verfahren beinhaltet das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE

  • Erwirkung einer einstweiligen Verfügung (mit und ohne Sequestration = Verwaltung einer Sache durch einen Dritten)
  • Widerspruch bzw. Erwiderung auf einen Widerspruch
  • Abschlussschreiben bzw. Abschlusserklärungen parallel zum einstweiligen Rechtsschutz
  • Durchführung von Klageverfahren und Stellung von Ordnungsmittelanträgen bei Verstößen gegen einstweilige Verfügungen oder Urteile
  • Forderungen von Schadensersatz

Rechtsanwalt für Namensrecht international
Bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit oder internationalen Marken steht uns das landesspezifische Know-how bei der Fertigung von internationalen Verträgen oder Durchsetzung von Ansprüchen direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und Notaren
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit unseren Kooperationspartnern, z.B. Wirtschaftprüfern, Patentanwälten, Notaren zusammen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis Lizenzvertrag
Damit Sie die Regelungsbereiche eines Lizenzvertrages auf einen Blick betrachten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag für den Inhalt eines Lizenzvertrages in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Vertragsentwurfes:

Download: Muster-Inhaltsverzeichnis für einen Lizenzvertrag

RECHTSANWALT FÜR PATENTRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden in Zusammenarbeit mit Patentanwälten jederzeit in Fragen des Patentrechts. 

Rechtliche Relevanz von Patent und Patentrecht
Das Patentrecht umfasst Normen, die den Schutz ihres geistigen Eigentums gegen Nachahmung gewährleisten soll. Neben dem Gebrauchsmuster, dem Geschmacksmuster und der Marke, ist somit das Patent ein weiteres wichtiges Gewerbliches Schutzrecht. Rechtsgrundlage stellt das Patentgesetz (PatG) dar, dessen Vorschriften auch auf europäischer Ebene im Europäischen Patentübereinkommen (EÜP) umgesetzt werden.

Durch das sog. Patent wird die Erfindung geschützt, also die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln. Gegenstand kann ein Verfahren oder ein Produkt sein. Die Erfindung als solche verleiht ihrem Erfinder bereits selbst das sogenannte Erfinderrecht, das nicht angemeldet werden muss. Doch für den Patenschutz ist eine Anmeldung der Erfindung beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) erforderlich.

Beratungsspektrum im Patentrecht
Die Rechts- und Fachanwälte von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten und helfen Ihnen in Zusammenarbeit mit Patentanwälten in den Bereichen

  • Anmeldung der Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

  • Abmahnungen wegen Patentverletzungen

  • Einstweiligen Verfügungen bei Patentverletzungen

  • Unterlassungsklagen gegen Verletzter

Patentrecht international
Bei internationalen Schutzrechten und Verletzungen durch im Ausland ansässige Unternehmen steht unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen das landesspezifische know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

RECHTSANWALT FÜR PRESSERECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Presserecht hat sich im medialen Zeitalter und mit der immer umfassenderen Berichterstattung zu einer rechtlich wichtigen Materie entwickelt.
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie in Nürnberg und Dresden zu Ihren Rechten hinsichtlich der Informationseinholung von Behörden.

Rechtliches Beratungsspektrum
Die Wahrnehmung berechtigter Interessen zu rechtfertigen, beinhaltet ebenso unsere Beratungsleistungen wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder strafrechtliche Vorgehensweisen bei Verstößen gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten.

Schutz von Informanten und Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Berufsrechte
Wir schützen Ihr Informanten- und Nachrichtennetzwerk durch Abwehr gegen Sie gerichteter Aussagepflichten und Wahrnehmung Ihrer grundrechtlich geschützten Berufsrechte wie zum Beispiel Beschlagnahmeverbote oder die Rehabilitierung nach rechtwidrigen staatlichen Eingriffen in die journalistische Recherchetätigkeit.

Beratung hinsichtlich der redaktionsinternen Organisation
Redaktionsinterne Organisation unterstützen wir durch Beratung über

  • Medienrechtliche Grundsätze
  • Impressums- und Anzeigepflichten
  • Gegendarstellungsrechte
  • Verbreiterhaftung und
  • Überwachungspflichten

Die rechtliche Bewertung und gegebenenfalls Geltendmachung haftungsrelevanter Inhalte, insbesondere im Bereich der Privatsphäre und Intimsphäre, ist ebenfalls in unserem Angebot der rechtlichen Beratung inbegriffen.

Presserecht international
Bei den angesprochenen Rechtsthemen leisten wir unsere Dienste bei Bedarf auch im internationalen Kontext. Hierfür steht uns das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Zwangsvollstreckung
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir ferner mit unseren  Kooperationspartnern, wie z. B. Marketing, Presse, Pressevertrieb, zusammen.
Schließlich verhelfen wir Ihren rechtlich erstrittenen Persönlichkeitsrechten durch entsprechende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch zur Durchsetzung.

Download: Staatsvertrag über Mediendienste und Muster Gegendarstellung
Um sich einen Überblick über die staatlichen Anforderungen an Mediendienste hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben zu verschaffen, finden Sie nachfolgend den Staatsvertrag über Mediendienste zum Download. Sollten sich hierbei weitere Rechtsfragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Download: Staatsvertrag über Mediendienste (Muster)


Damit Sie sich außerdem in die Problemstellungen im Rahmen der Erstellung einer Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs einarbeiten können, finden Sie nachfolgend ein Muster für eine einfache Gegendarstellung:

Download: Muster einer Gegendarstellung

RECHTSANWALT FÜR SOFTWARERECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

In der Softwarebranche sind Sie oftmals mit juristischen Problemen aus dem Bereich des Computerrechts, EDV-Rechts, Internetrechts, Onlinerechts, Telekommunikationsrecht, Informationstechnologie(IT)-Rechts oder Softwarerechts konfrontiert, insbesondere wenn Sie als Softwareentwickler, Fachhändler oder Vertragshändler tätig sind oder Onlinegeschäfte abwickeln.

Das Beratungsspektrum
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst hier insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung.

Rechtliche Beratung rund um das Thema Software
Im Hinblick auf die Entwicklung, Pflege, Anpassung und Wartung von Software erstellen, gestalten und optimieren unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Softwareunternehmen, Softwareentwickler und ihre Vertragspartner 

  • die entsprechend notwendigen Verträge sowie
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Rechtliche Fragestellungen zur Lieferung von Hardware und Software
Im Hinblick auf die Lieferung von Hardware, Software oder beidem kombiniert gestalten wir für Unternehmen sowie Fachhändler und Vertragshändler

  • Vertriebsverträge
  • Installationsverträge
  • Kaufverträge, Mietverträge oder Leasingverträge
  • Systemverträge
  • Rechenzentrumsverträge
  • Beraterverträge und Schulungsverträge.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfung, Notar, Unternehmensberatung und Banken
Zur Gestaltung der erforderlichen Vereinbarungen führen unsere erfahrenen Rechts- und Fachanwälte die Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten, wo es die Aufgabenstellung erfordert, mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.

Mängelgewährleistung und andere Störungen im Vertragsverhältnis
Im Rahmen der Mängelgewährleistung und anderen Störungen im Vertragsverhältnis beraten wir Sie zu Ihren Rechten und Pflichten gegenüber Ihren Vertragspartnern.

Besondere Vertriebs- und Vertragsformen
Bei besonderen Vertriebsformen und Vertragsformen beraten die Anwälte unserer Kanzlei zu den für Sie relevanten Auswirkungen und insbesondere auch zum Bestehen und den konkreten Rechtsfolgen etwaiger Widerrufsrechte bei

  • Providerverträgen
  • Werbeverträgen
  • Internetgeschäften (z.B. Fernabsatzverträge, Internet-Auktionen).

 
Kaufrecht im Internet
Gleichzeitig beraten wir Onlineverkäufer und -Käufer auch zum Kaufrecht bei Geschäften im Internet, unter anderem zu:

  • Kaufvertragsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Rückabwicklung von im Internet geschlossenen Kaufverträgen
  • gesetzliche Regelungen zum Rückruf

Computerrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beraten wir Sie in Nürnberg und Dresden insbesondere zu

  • Lizenzverträgen
  • Knowhow-Verträgen
  • Kooperationsverträgen
  • den weiteren Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Software und Datenbanken (urheberrechtlich, patentrechtlich oder wettbewerbsrechtlich, gemäß EG-Softwareschutz-Richtlinie, Warenzeichen, Marken).
    Aufklärungs-, Hinweis-, und Beratungspflichten

In Bezug auf Aufklärungspflichten, Hinweispflichten und Beratungspflichten sowie bezüglich der Einbindung von EDV in Ihre betrieblichen Abläufe und Ihre Organisation und in dem aufgrund der zunehmenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit immer bedeutender werdenden Sektor des Datenschutzes erörtern wir mit Ihnen bei Bedarf die Rechtslage sowie Ihre Rechten und Pflichten gegenüber Vertragspartnern und Dritten.

Rechtliche Beratung im Domainrecht
Im Domainrecht beraten wir Sie umfassend zur Rechtslage und Ihren Ansprüchen.

Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen
Bezüglich der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der geeigneten Maßnahmen, ziehen die Forderung außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein und betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung. Hierbei greifen wir auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie. Unberechtigt gegen Sie geltend gemachte Forderungen wehren wir unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.

Computerrecht international
Im Rahmen des internationalen Vertragsrechts sowie des internationalen Handels- und Wirtschaftsrechts (CISG, UN- Kaufrecht , Internationales Privatrecht, EuGVÜ, Fernabsatzrichtlinie) gestalten und optimieren wir für Ihr international orientiertes Unternehmen die erforderlichen Verträge und klären mit Ihnen bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts sowie
  • die Anwendung des deutschen oder ausländischen Rechts.

Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis Wartungsvertrag
Damit Sie sich einen Überblick über die rechtlichen Problemstellungen beispielsweise im Rahmen eines Wartungsvertrages machen können, finden Sie nachfolgend einen von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE erstellten allgemein gehaltenen Vorschlag für den Inhalt eines solchen Vertrages in Form eines noch auf Ihren individuellen Fall anzupassenden Inhaltsverzeichnisses.

Download: Muster eines Inhaltsverzeichnisses für einen Wartungsvertrag

RECHTSANWALT FÜR SPORTRECHTEVERMARKTUNG IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet die Verwertung der Rechte von Sportlern oder Sportvereinen, sowohl aus der Sicht des Sportlers bzw. des Sportvereins, als auch aus der Sicht des Sponsors bzw. der Vermarktungsagentur.

Relevante Rechte in der Sportrechtevermarktung
Meistens in Frage stehende Rechte sind

  • Namensrecht
  • Übertragungsrechte (Fernsehen, Radio, Internet)
  • Trikotwerbung
  • Bandenwerbung
  • Merchandising

Sportrechtevermarktung und Vertragsrecht
Das Tätigkeitsfeld unserer Rechts- und Fachanwälte umfasst die Beratung bei laufenden Verträgen sowie die Vertragsgestaltung bei neuen Vertragsbeziehungen.
Ebenso sind wir behilflich bei der Auflösung bestehender Verträge.

Gerichtliche Streitbeilegung in der Sportrechtevermarktung
Für den Fall streitiger Auseinandersetzung verfolgen wir gerichtlich z. B. die

  • missbräuchliche Verwertung
  • Feststellung des Umfangs des Verwertungsrechts
  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen zur Feststellung der Lizenzgebühr
  • Beitreibung der Sponsorenleistung

und sichern die Rechte unserer Mandanten durch einstweiligen Rechtschutz, u. a. Unterlassungsaufforderung, einstweilige Verfügung, Arrest.
Im Bedarfsfall wehren wir gegnerische Ansprüche ab, wenn erforderlich im Rahmen einstweiliger Verfügungsverfahren durch Schutzschriften.

Sportrechtevermarktung international
Wegen der Internationalisierung des Sponsoring gehört auch die internationalrechtliche Beratung und Rechtsverfolgung zu unserem Tätigkeitsgebiet. Hier steht uns das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Verhandlungsführung mit Vertragspartnern
Zur Gestaltung der erforderlichen Verträge bzw. Vereinbarungen führen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.

Download: Vorschlag Inhalt Sponsoringvertrag
Damit Sie die Problemstellungen des Sportsponsorings besser einschätzen können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag für den Inhalt eines Sponsoringvertrages in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Inhaltsverzeichnisses.

Download: Inhaltsmuster für einen Sponsoringvertrag

RECHTSANWALT FÜR URHEBERRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie als geistige Urheber, Programmierer, Künstler, Publizisten, Leistungsschutzberechtigte , Inhaber von Bildrechten (Copyright) u.a. an den Standorten Nürnberg und Dresdenbei der Realisierung Ihrer Urheberrechte (Urhebervertragsrecht) und bei der strafrechtlichen Verfolgung bei Urheberrechtsverletzungen (Strafrecht bei Urheberrechtsverletzung).
 

I. Rechtsberatung im Urhebervertragsrecht

Kulturelle Geistesschöpfungen wie Sprachwerke, Schriftwerke, Computerprogramme oder Werke der Musik, pantomimische Werke, Tanz- und Theaterinszenierungen, Lichtbildwerke sowie Gemälde, Fotografien, Filme und Rundfunksendungen werden im Urhebergesetz (UrhG) zugunsten des Erschaffers geschützt.
Das Urhebergesetz unterscheidet

  • das Urheberpersönlichkeitsrecht, d.h. das Recht zu bestimmen, ob und wie das Werk zu veröffentlichen ist und

  • die Verwertungsrechte, d. h. die Vervielfältigungs, Verbreitungs- und Vermarktungsrechte.

Individuelle Vertragsgestaltung zum Schutz des Urhebers
Ein umfangreiches Urhebervertragsrecht schützt den Urheberrechtsinhaber in der Praxis. Hierbei beraten und gestalten wir für Sie z.B.

  • Verträge über Verlagswerke mit Software

  • Übersetzungsverträge

  • Bühnenverlagsverträge und

  • Musikverlagsverträge

  • Agenturverträge

  • Webdesignverträge.

Rechtliche Durchsetzung Ihrer Urheberrechte
Um Urheberrechte wirksam durchzusetzen, sieht das Urhebergesetz verschiedene gestaffelte Handlungsalternativen vor. In dieser Phase des Urheberschutzes berät  unser Team  Sie außergerichtlich zu den Themen

  • urheberrechtliche Abmahnung

  • strafbewährte Unterlassungserklärung 

  • Fertigung von Schutzschriften sowie

  • digitale Rechteverwaltung (Digital Rights Management – DRM).

Rechtliche Vertretung vor Gericht
Im gerichtlichen Verfahren beinhaltet unser Beratungsspektrum:

  • Erlass einer einstweiligen Verfügung (mit und ohne Sequestration, also die Verwaltung einer Sache durch einen Dritten)

  • Erstellen einer Unterlassungsklage

  • Widerspruch bzw. Erwiderung auf einen Widerspruch

  • Abschlussschreiben bzw. Abschlusserklärungen parallel zum einstweiligen Rechtsschutz

  • Durchführung von Klageverfahren und Stellung von Ordnungsmittelanträgen bei Verstößen gegen einstweilige Verfügungen oder Urteile.


II.  Strafrechtliche Verfolgung bei Urheberrechtsverletzungen

Eine strafrechtliche Beratung im Urheberstrafrecht bieten wir, wenn es um die Frage der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke geht. Hierunter fällt unter anderem das Anfertigen von Raubkopien und unerlaubtes Filesharing.
Die §§ 106 bis 108 a UrhG (Urheberrechtsgesetz) stellen das unerlaubte Vervielfältigen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Objekte unter Strafe.
Nicht jede Vervielfältigung ist strafbar. Zum persönlichen und zum sonstigen eigenen Gebrauch darf ein urheberrechtlich geschütztes Werk vervielfältigt werden, § 53 UrhG. Der persönliche Gebrauch wird dadurch umschrieben, dass er sich auf die private Sphäre beschränkt, d.h. es dürfen ausschließlich Personen beteiligt sein, die miteinander in persönlicher Beziehung stehen.

Abgrenzung: Zulässige und unzulässige Vervielfältigung eines Werkes
Zulässig können erlaubte Vervielfältigungen eines Werkes insbesondere sein

  • zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch

  • zur Aufnahme in ein eigenes Archiv

  • zur eigenen Information und

  • zum sonstigen eigenen Gebrauch.

Eine strafbare Verbreitung liegt hingegen vor, wenn das Original oder Vervielfältigungsstücke der Öffentlichkeit (gewerbsmäßig) angeboten oder in Verkehr gebracht werden.
Die strafrechtliche Verfolgung bzw. Begleitung ist unseren Rechts- und Fachanwälten ohne Strafantrag möglich, wenn die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Hierbei können im Rahmen von Hausdurchsuchungen auch Gegenstände, die sich auf eine urheberrechtliche Straftat beziehen, eingezogen werden.

Urheberrecht international
Kulturelle Darstellungen und Werke werden häufig international vertrieben. Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner der ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit dem Kulturmanagement, Versicherungen und Gutachtern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten unsere Urheberrechtsanwälte mit Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereich Kulturmanagement, Versicherung und vereidigte Gutachter, zusammen.

Download: Beispiel eines Urheberrechtsvertrags
Als Beispiel für einen Urheberrechtsvertrag finden Sie nachfolgend ein Muster eines Übersetzungsvertrages für Buchausgaben.

Download: Urheberrechtsvertrag (Beispiel)

RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beratungsspektrum im Vertragsrecht
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützen Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um

  • die Erstellung von Verträgen und bei der 
  • Beurteilung der rechtlichen Folgen von Vertragsabschlüssen,
  • sind behilflich bei Vertragsverhandlungen und
  • entwerfen die jeweils auf Ihren konkreten Fall zugeschnittenen Verträge, wie z.B.
    • Kaufverträge,

    • Unternehmenskaufverträge,

    • Miet- und Pachtverträge,

    • Entwicklungsverträge,

    • Lieferverträge,

    • Dienstleistungsverträge,

    • Rahmenvereinbarungen,

    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),

    • Gesellschaftsverträge,

    • Arbeitsverträge

    • Dienstverträge,

    • Eheverträge und

    • Erbverträge.

Ganzheitliche Rechtsberatung im Vertragsrecht zur Umsetzung Ihrer Ziele
Für die Umsetzung und Absicherung Ihrer Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich entwirft und gestaltet unser Team die individuell erforderlichen Vereinbarungen.
Gerne entwerfen wir diese auch in anderen Sprachen, wie z.B. Englisch oder Italienisch, und begleiten Sie von der Erstberatung über die Verhandlungen bis zum Abschluss mit Ihrem Vertragspartner.

Verhandlungsfühurng und Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führt unser Team auch unmittelbar mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Vertragsrecht international
Sollte der angestrebte Vertrag Bezug zum Ausland besitzen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: wesentliche Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen
Damit Sie sich in die Problemstellungen im Rahmen der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen Überblick über die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen zum Download.

Download: wesentliche Inhalte allgemeine Einkaufsbedingungen

RECHTSANWALT FÜR WETTBEWERBSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Egal, ob Sie als neuer Wettbewerber in einen bestimmten Markt eintreten möchten oder bereits Marktteilnehmer sind: Auf Grund der Wettbewerbsfreiheit können Sie Ihre Entscheidungen auf dem Markt frei fassen und durchführen. Wann die Grenze zum unlauteren Wettbewerb überschritten wird, ist in der Praxis nicht immer ohne Weiteres festzustellen.

Rechtsberatung zu Markteintritt und Werbemaßnahmen
Beim Markteintritt oder auch bei der Gestaltung neuer Werbeauftritte beraten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE an den Standorten Nürnberg und Dresden Sie z.B. bei

  • Anzeigengestaltung in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien

  • Preisauszeichnungen (Angabe von Endpreis, Grundpreis, etc.)

  • Gewährung von Preisnachlässen

  • Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisausschreiben oder Gewinnspiele.

Bei unserer Tätigkeit beachtet unser Team auch die praktische Umsetzung und optimieren Ihren Werbeauftritt anhand von Checklisten.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung beraten wir bei der Beurteilung von Werbemaßnahmen, z.B. bei

  • Verwendung von Domain-Namen

  • Verwendung von Produktabbildungen oder Artikelbeschreibungen

  • Verwendung von Geschäftsbezeichnungen oder Kennzeichen

  • Arzneimitteln, Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln

  • Berufen des Heilwesens.

Rechtliche Verfolgung von Verstößen gegen den freien Wettbewerb durch Konkurrenten
Im Bereich von Wettbewerbsverstößen Ihrer Konkurrenz prüfen wir, ob Ihnen Ansprüche zustehen, z. B. auf

  • Unterlassung

  • Beseitigung 

  • Schadensersatz

  • Gewinnabschöpfung.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche planen wir mit Ihnen das gesamte Vorgehen mit Hilfe von

  • Abmahnschreiben

  • Beantragung einer einstweiligen Verfügung

  • Abschlussschreiben zur Vermeidung einer Hauptsacheklage

  • Rechtsverfolgung im Hauptsacheverfahren.

Abwehren von Abmahnungen gegen Sie und Ihr Unternehemen
Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten, erörtern wir mit Ihnen kurzfristig sowohl die Rechtslage als auch die wirtschaftlichen Konsequenzen für Sie, um das für Sie günstigste Vorgehen zu ermitteln.

Wettewerbsrecht international - grenzüberschreitende Wettbewerbsverletzungen
Bei grenzüberschreitenden Wettbewerbsverstößen klären unsere Anwälte für Wirtschaftsrecht

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Gerichts

  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Wettbewerbsverstoß.

Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Zusammenarbet mit Banken, Versicherungen, Steuerberatern und Unternehemensberatern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Banken, Industrieversicherer, Steuerberatung sowie Unternehmensberatung zusammen.

Download: Checkliste für Werbeauftritte
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie nachfolgend unsere Checkliste für die wettebwerbsrechtskonforme Gestaltung von Werbeauftritten.

Download: Checkliste Werbeauftritte

Unsere Rechtsanwälte auf dem Gebiet Schutzrechte, Lizenzen, Medien & IT beraten Sie gerne

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Dr. Günther Kreuzer

Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nürnberg

Dr. Wolfgang Kreuzer, LL.M.

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Dr. Stefan Kreuzer

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